Schlagwort: Weihnachten

  • Neukölln: Unbekannter bestiehlt sterbenden Mann (65) auf U-Bahnhof Hermannplatz

    Neukölln: Unbekannter bestiehlt sterbenden Mann (65) auf U-Bahnhof Hermannplatz

    Neukölln: Unbekannter bestiehlt sterbenden Mann auf U-Bahnhof Hermannplatz

    Wie herzlos kann ein Mensch handeln? Diese Frage stellt sich nach einem besonders erschütternden Vorfall in Berlin-Neukölln. Am zweiten Weihnachtsfeiertag wurde ein 65-jähriger Mann auf dem U-Bahnhof Hermannplatz im Sterben liegend bestohlen. Während der Mann um sein Leben kämpfte, nutzte ein bislang unbekannter Täter die Situation schamlos aus.

    Hilfloser Mann auf Bahnsteig entdeckt

    Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 26. Dezember gegen 0.40 Uhr. Zeugen entdeckten den Mann auf einem Bahnsteig der U-Bahnlinie U7. Er war auf einer Sitzbank zusammengebrochen und zeigte deutliche Anzeichen eines medizinischen Notfalls. Umgehend alarmierten die Zeugen Polizei und Rettungskräfte.

    Reanimation bleibt erfolglos

    Als die Einsatzkräfte den U-Bahnhof Hermannplatz erreichten, stellten sie fest, dass der Mann keine Lebenszeichen mehr zeigte. Die Rettungskräfte begannen sofort mit Reanimationsmaßnahmen, doch jede Hilfe kam zu spät. Der 65-Jährige verstarb noch am Tatort.

    Nach ersten Erkenntnissen der Polizei Berlin starb der Mann an einem Herz-Kreislaufversagen. In seiner Wohnung in Schöneberg fanden die Beamten entsprechende Medikamente. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.

    Unbekannter Täter nutzt Notsituation aus

    Besonders schockierend: Die Polizei wertete die Aufnahmen der Überwachungskameras aus. Darauf ist zu sehen, wie sich ein bislang unbekannter Mann dem hilflosen Opfer nähert. Der Täter durchsucht den 65-Jährigen und entwendet schließlich dessen Mobiltelefon. Anschließend flüchtet er vom Bahnsteig.

    Die Ermittler prüfen nun die Videoaufnahmen und hoffen auf Hinweise zur Identität des Täters. Der Fall zeigt erneut, wie skrupellos manche Menschen selbst in Extremsituationen handeln.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Kriminalpolizei Berlin bittet Zeugen, die sich in der Tatnacht auf dem U-Bahnhof Hermannplatz aufgehalten haben oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden. Jeder Hinweis könnte helfen, den Täter zu identifizieren.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen aus Berlin und ganz Deutschland findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Bremen und Deutschland.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Weihnachtsgruß von OB David Langner

    Weihnachtsgruß von OB David Langner

    Weihnachtsgruß von OB David Langner: Rückblick 2025 und Ausblick auf 2026

    Das Weihnachtsfest steht vor der Tür, und viele Menschen in Koblenz nutzen die Tage für Ruhe. Außerdem bietet das Jahresende die Chance, Bilanz zu ziehen. Genau das macht auch Oberbürgermeister David Langner. Er schaut auf die vergangenen Monate zurück und richtet den Blick nach vorn auf 2026.

    Im Weihnachtsgruß von OB David Langner stehen vor allem Dank und Zusammenhalt im Mittelpunkt. Er betont, wie wichtig ein respektvolles Miteinander bleibt, gerade in bewegten Zeiten. Viele Herausforderungen treffen Städte direkt. Gleichzeitig entstehen Chancen, wenn Verwaltung, Ehrenamt und Nachbarschaft an einem Strang ziehen.

    Was 2025 geprägt hat

    2025 brachte in Koblenz viele Termine, Gespräche und Entscheidungen. Dabei zählte für den Oberbürgermeister vor allem Nähe zu den Menschen. Er suchte den Austausch, hörte zu und nahm Anliegen auf. Wer mehr über den Oberbürgermeister und seine Aufgaben erfahren will, findet Infos auf der offiziellen Seite der Stadt Koblenz: Oberbürgermeister der Stadt Koblenz.

    Auch außerhalb von Rathaus und Sitzungen zeigte sich das Stadtleben lebendig. Veranstaltungen und Begegnungen stärkten das Gemeinschaftsgefühl. So eröffnete David Langner zum Beispiel den Koblenzer Weihnachtsmarkt und setzte damit ein sichtbares Zeichen für Tradition und Stadtleben: Bericht zur Eröffnung des Weihnachtsmarkts.

    Der Blick auf 2026

    Mit Blick auf 2026 setzt der Weihnachtsgruß von OB David Langner auf Zuversicht. Er wirbt für Mut, Pragmatismus und Teamgeist. Viele Projekte brauchen einen langen Atem. Trotzdem zählt jeder Schritt, der Koblenz lebenswerter macht.

    Zusammenhalt bleibt der Schlüssel

    Der Weihnachtsgruß von OB David Langner erinnert daran, dass Zusammenhalt nicht von allein entsteht. Menschen schaffen ihn, wenn sie Verantwortung übernehmen und einander unterstützen. Deshalb ruft er dazu auf, auch im neuen Jahr offen zu bleiben, miteinander zu reden und Brücken zu bauen.

    Wer regionale Entwicklungen und Meldungen aus dem Umfeld verfolgt, findet weitere Themen aus der Region in unseren Rubriken: MYK / KO, Verkehr und Deutschland. Mehr Hintergründe und persönliche Positionen von David Langner gibt es zudem auf seiner Seite: davidlangner.de.

    Am Ende zählt die Botschaft für viele Familien: Zeit füreinander, Dankbarkeit und ein guter Start ins neue Jahr. In diesem Sinne wünschen wir ruhige Feiertage und einen gelingenden Übergang nach 2026.

    Foto: YouTube Short

  • Zoll warnt vor Black-Friday-Schnäppchen

    Zoll warnt vor Black-Friday-Schnäppchen

    Zollbestimmungen für Online-Bestellungen zur Weihnachtszeit

    In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday steigt das Versandaufkommen rasant. Viele Menschen bestellen Geschenke im Internet und jagen vermeintlichen Schnäppchen nach. Der Zoll erinnert deshalb daran, dass Zollbestimmungen für Online-Bestellungen eine entscheidende Rolle spielen, wenn Pakete aus dem Ausland kommen.

    Bestellungen innerhalb der EU: Wann Steuern anfallen

    Wer Waren innerhalb der Europäischen Union bestellt, profitiert von einem weitgehend freien Warenverkehr. In der Regel entfallen Zollformalitäten, und die Pakete erreichen ohne zusätzliche Abgaben den Empfänger. Trotzdem gelten Ausnahmen: Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholischen Getränken, alkoholhaltigen Erzeugnissen oder Kaffee fallen in Deutschland Verbrauchsteuern an – auch dann, wenn es sich um ein Geschenk handelt, das privat versendet wurde.

    Kundinnen und Kunden sollten deshalb immer prüfen, welche Art von Ware im Paket liegt. Schon eine gemischte Sendung mit Wein, Spirituosen oder Kaffeebohnen kann neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten auslösen. Wer Geschenksendungen innerhalb der EU verschickt, sollte die Inhalte klar deklarieren und die Belege aufbewahren, um Rückfragen schnell zu klären.

    Drittländer: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zoll

    Anders läuft der Einkauf in sogenannten Drittländern, also in Nicht-EU-Staaten. Für diese Bestellungen gelten besondere Einfuhrvorschriften. Grundsätzlich erhebt der deutsche Zoll bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer: in der Regel 19 Prozent, bei bestimmten Waren wie Büchern oder vielen Lebensmitteln 7 Prozent. Zusätzlich können Verbrauchsteuern anfallen, etwa bei Alkohol oder Kaffee.

    Ab einem Warenwert von über 150 Euro kommt noch ein warenabhängiger Zollsatz hinzu. Eine allgemeine Wertfreigrenze existiert nicht mehr. Nur echte Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson bleiben bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Enthält das Paket jedoch verbrauchsteuerpflichtige Waren, gelten zusätzlich strenge Mengenbegrenzungen – zum Beispiel für Zigaretten, Tabak oder Spirituosen. Wer diese Grenzen überschreitet, muss trotz Geschenksendung Abgaben zahlen.

    Wer kümmert sich um die Abfertigung? Post- und Kurierdienste im Einsatz

    In der Praxis übernehmen meist Post-, Kurier- oder Expressdienste die Zollformalitäten. Sie melden die Ware beim Zoll an, strecken Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern vor und berechnen den Betrag später dem Empfänger. Zusätzlich verlangen viele Unternehmen ein Bearbeitungsentgelt für diesen Service. Dieses Entgelt gehört ausschließlich dem Beförderer und stellt keine staatliche Abgabe dar.

    Fehlen wichtige Angaben oder Unterlagen zur Sendung, leitet der Beförderer das Paket an das zuständige Zollamt weiter. Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten dann eine Benachrichtigung und müssen die Zollabwicklung selbst übernehmen. In solchen Fällen zahlt sich eine vollständige Rechnung in deutscher oder englischer Sprache aus, damit der Zoll den Wert der Ware schnell prüft.

    Gefährliche Fälschungen: Zoll schützt Verbraucherinnen und Verbraucher

    Viele unseriöse Händler locken mit täuschend echt wirkenden Fotos und extrem niedrigen Preisen. Was wie ein Markenprodukt aussieht, entpuppt sich häufig als billige Fälschung. Der Zoll kontrolliert Sendungen deshalb nicht nur aus fiskalischen Gründen, sondern schützt aktiv die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.

    Besonders kritisch fallen Waren auf, die nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen: Kinderspielzeug mit giftigen Weichmachern, Kleidung mit hautreizenden Farbstoffen, technische Geräte ohne ausreichenden Schutz vor Stromschlägen oder Überhitzung sowie Kosmetika mit nicht zugelassenen Inhaltsstoffen. Stellt der Zoll derartige Verstöße fest oder fehlen Kennzeichnungen wie CE-Zeichen und Warnhinweise, schaltet er die zuständige Marktüberwachungsbehörde ein. Diese entscheidet häufig, dass die Waren nicht in den freien Verkehr gelangen und zurückgehen oder vernichtet werden.

    Wer bei einem dubiosen Auslands-Shop bestellt, riskiert nicht nur die Beschlagnahme der Ware. In vielen Fällen bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen und muss im schlimmsten Fall mit zivilrechtlichen Ansprüchen von Markeninhabern rechnen.

    Tabakwaren und E-Zigaretten: Online-Bestellungen meist verboten

    Besonders streng fallen die Regeln für Tabakwaren und entsprechende Substituten aus. Pakete nach Deutschland, die Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren, nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten oder Einweg-E-Zigaretten enthalten, dürfen nur dann legal einreisen, wenn die Waren gültige deutsche Steuerzeichen tragen und alle Kennzeichnungs- und Warnvorschriften erfüllen.

    Der Bezug dieser Produkte über den Internethandel aus dem In- oder Ausland ist in der Regel verboten, weil die vorgeschriebenen Steuerzeichen normalerweise fehlen. Trifft der Zoll entsprechende Sendungen an, beschlagnahmt er die Ware, erhebt Tabaksteuer nach und prüft gegebenenfalls weitere Konsequenzen. Wer hier zum vermeintlichen Schnäppchen greift, riskiert hohe Nachzahlungen und strafrechtliche Ermittlungen.

    Tipps für sichere Online-Bestellungen in der Weihnachtszeit

    Damit der Paketzusteller vor Weihnachten keine unerwarteten Rechnungen oder Beschlagnahmebescheide bringt, sollten Kundinnen und Kunden einige Grundregeln beachten. So nutzen Sie Zollbestimmungen für Online-Bestellungen aktiv als Orientierung und vermeiden böse Überraschungen.

    • Prüfen Sie vor jeder Bestellung das Herkunftsland des Händlers und des Versandlagers.
    • Rechnen Sie bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten immer mit Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll sowie Verbrauchsteuern.
    • Seien Sie skeptisch bei extrem niedrigen Preisen für Markenprodukte – oft handelt es sich um Fälschungen.
    • Achten Sie auf vollständige Anbieterangaben, Impressum, Kontaktmöglichkeiten und Bewertungen.
    • Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege auf, um den Warenwert gegenüber dem Zoll nachzuweisen.

    Für eine erste Einschätzung nutzen Sie die Informationsangebote der Zollverwaltung, zum Beispiel die Übersichtsseiten für Privatpersonen oder den Abgabenrechner für Postverkehr. Auch der Chatbot „TinA“ beantwortet viele Fragen zu Zoll- und Steuerregeln rund um den Online-Kauf. So setzen Sie Zollbestimmungen für Online-Bestellungen gezielt ein, planen Ihre Kosten und vermeiden Ärger mit Fake-Shops und riskanten Produkten.

    Zusätzlich informieren Sie sich über sicherheitsrelevante Themen und aktuelle Fälle auf Ihrem regionalen Nachrichtenportal. Auf Blaulicht-Report News finden Sie weitere Berichte, auf Deutschland bundesweite Entwicklungen und in der Rubrik Verkehr Hinweise zu Witterung, Unfällen und Sperrungen, die auch Paketwege betreffen können.

    Wer sich rechtzeitig informiert, unterstützt fairen Handel, schützt sich und seine Familie vor gefährlichen Produkten und stellt sicher, dass Geschenke pünktlich und ohne zusätzliche Kosten unter dem Weihnachtsbaum liegen.

    Weitere Informationen zu Rechten, Pflichten und Einfuhrabgaben erhalten Sie direkt bei der Zollverwaltung, zum Beispiel über das Portal www.zoll.de, den Chatbot „TinA“ oder den offiziellen Abgabenrechner für Postverkehr.