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Tatklärung von zwei schweren Raubüberfällen aus 2015 – Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen

Am 29.09.2015 ereignete sich in Remagen ein schwerer Raubüberfall in einer Wohnung zum Nachteil einer damals 51-jährigen Geschädigten. Gegen 02:30 Uhr drangen vier rumänische Täter gewaltsam ins Anwesen ein, überwältigten die Geschädigte und fesselten diese mit Kabelbindern an Händen und Füßen. Des Weiteren deuteten die Täter an, ihr die Kehle durchzuschneiden. Der Haupttäter versetzte der Geschädigten zudem mehrere Faustschläge ins Gesicht. Aus dem Tresor wurde seinerzeit eine hohe Summe an Bargeld entwendet. Die Geschädigte konnte sich noch selbst aus der Fesselung befreien und die Polizei verständigen.

Zwei Tage vor dieser Tat kam es in Nieder-Olm bei Mainz ebenfalls zu einem brutalen Raubüberfall in Wohnung mit gleichem Modus Operandi.

Der Remagener Fall ist damals aufgrund des Tatzusammenhangs zur weiteren Bearbeitung nach Mainz abgegeben worden. Durch intensive Ermittlungsarbeit einer eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe der Kriminaldirektion Mainz konnten die vier rumänischen Täter identifiziert und Haftbefehle erwirkt werden. Drei der Täter wurden bereits im Jahr 2017 nach Deutschland überstellt und vom Landgericht Mainz für die beiden Raubüberfälle in Nieder-Olm und Remagen verurteilt. Die Auslieferung des vierten Täters erfolgte erst im Jahr 2019. Dieser konnte vor wenigen Wochen vom Landgericht Mainz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt werden, wodurch der Fall nochmal in den aktuellen Fokus gerückt ist. Insgesamt verhängte das zuständige Landgericht in Mainz für die vier rumänischen Täter Gesamtfreiheitsstrafen von 30 Jahren und 9 Monaten!

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