Im Rahmen der sogenannten “Cold-Case”-Fälle werden schwere Straftaten, welche zum Teil Jahrzehnte zurückliegen, mit aktuellen kriminaltechnischen Möglichkeiten neu überprüft.
So auch ein Fall, der sich in der Nacht des 27. Februar 1991 in Bochum an der Kortumstraße 105 ereignet hat.
In einer damaligen Spielhalle hat ein Mann eine Angestellte im Kassenraum angegriffen. Mit einem Hammer hat er der Frau lebensbedrohliche Kopfverletzungen zugefügt.
Anschließend flüchtete er mit Bargeld aus der Spielhalle und ließ die schwer verletzte Angestellte auf dem Boden liegend zurück. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte hierzu ein Verfahren wegen versuchten Mordes eröffnet.
Trotz intensiver Ermittlungen der damals eingesetzten Kriminalbeamten konnte der Täter nicht identifiziert werden.
Das Landeskriminalamt NRW hat im Rahmen der “Cold-Case”-Prüfung diese Tat nochmals bewertet und nach fast 30 Jahren zur erneuten Prüfung an das Polizeipräsidium Bochum gegeben.
Durch die Bochumer Kriminaltechnik konnte dann durch einen digital überprüften Fingerabdruck ein heute 55-Jähriger ohne festen Wohnsitz in der Bundesrepublik mit dem versuchten Mord im Jahr 1991 in Verbindung gebracht werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bochum wurde gegen diesen Mann durch das Amtsgericht Bochum ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Am 1. November 2021, gegen 19 Uhr, wurde der heute 55-Jährige bei der Einreise in das Bundesgebiet von Beamten der Bundespolizeiinspektion Bremen überprüft und anschließend festgenommen.
Er wurde beim Amtsgericht Bochum richterlich vorgeführt.
Die Staatsanwaltschaft Bochum und das Bochumer Kriminalkommissariat 11 übernehmen jetzt erneut die weiteren Ermittlungen in diesem fast 30 Jahre alten Fall.