Taxiunternehmer wegen Lohnmanipulation verurteilt
Nach einer umfangreichen Kontrolle in der Taxibranche hatte der ZOLL im Jahr 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Taxiunternehmerin und deren Ehemann wegen Vorenthaltens
und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
Beiden Beschuldigten lag zur Last, Umsatzlisten der Fahrer manipuliert zu haben, um deren Bruttolรถhne zu verringern und hierdurch auch die Sozialabgaben zu reduzieren. Dies geschah ohne das Wissen der Fahrer. Um den Fahrern den vereinbarten Nettolohn zu zahlen, wurden Gehaltsabrechnungen
modifiziert und zusรคtzliche Zahlungen geleistet.
Der Gesamtschaden betrug รผber 96.000 EURO.
Das Landgericht Karlsruhe hat die Beschuldigten nun rechtskrรคftig zu Geldstrafen von
insgesamt 30.600,- EURO verurteilt und sie mรผssen zusรคtzlich rund 81.600,- EURO an fehlenden Sozialversicherungsabgaben nachzahlen.
Diese Verurteilung zeigt, dass Lohnmanipulation nicht toleriert wird und Konsequenzen hat. Die Rechte der Arbeitnehmer mรผssen respektiert werden und Gesetzesverstรถรe werden konsequent geahndet.
