Bundespolizei verhaftet gesuchten Betrüger am Frankfurter Flughafen
Die Bundespolizei nahm am 25. Dezember 2025 am Flughafen Frankfurt einen 33-jährigen griechischen Staatsangehörigen fest. Gegen den Mann lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vor. Die Ermittler werfen ihm banden- und gewerbsmäßigen Betrug vor. Die Festnahme erfolgte unmittelbar nach der bewilligten Auslieferung durch türkische Behörden.
Auslieferung aus der Türkei und sofortige Festnahme
Die türkischen Behörden genehmigten zuvor die Auslieferung und Überstellung des Beschuldigten nach Deutschland. Nach der Landung in Frankfurt griffen die Einsatzkräfte der Bundespolizei sofort zu. Der Mann stand bereits seit Monaten im Fokus der Ermittlungen. Die Justizbehörden koordinierten die Überstellung eng mit internationalen Partnern.
Betrugsmasche mit falschen Polizisten
Nach bisherigen Erkenntnissen agierte der 33-Jährige zwischen Dezember 2024 und März 2025 gemeinsam mit zwei weiteren Tatbeteiligten. Die Täter kontaktierten gezielt ältere Menschen telefonisch und gaben sich als Polizeibeamte aus. Mit dieser Masche setzten sie die Opfer unter Druck und täuschten angebliche Ermittlungen vor.
Im weiteren Verlauf forderten die Täter Bargeld sowie Wertgegenstände. Die Geschädigten übergaben die Vermögenswerte in mehreren Fällen an Mitglieder der Tätergruppierung. Der entstandene Schaden beläuft sich nach aktuellem Stand auf mindestens 172.500 Euro. Die Ermittler rechnen mit weiteren Geschädigten.
Weiterer Haftbefehl wegen Tötungsdelikts
Neben dem Untersuchungshaftbefehl besteht gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Dieser resultiert aus einem Tötungsdelikt. Der Beschuldigte muss noch eine Restfreiheitsstrafe von 876 Tagen verbüßen. Die Justiz bewertet die Vorwürfe als besonders schwerwiegend.
Vorführung vor dem Amtsgericht Frankfurt
Die Bundespolizei führte den Festgenommenen zur Verkündung des Haftbefehls dem Amtsgericht Frankfurt vor. Dort ordnete das Gericht die weiteren Maßnahmen an. Die Ermittlungen zu den Betrugstaten dauern an. Die Behörden prüfen zudem mögliche weitere Tatbeteiligungen im In- und Ausland.
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