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Tiere im Frachtraum sind Gepäck – Fall Hündin Mona sorgt für Entsetzen

23. Oktober 2025 3 Min. Lesezeit
Airline verlor Hündin Mona – laut Gericht ist sie „Gepäck“

 

Hund im Flugzeug: EuGH stuft Tiere als Gepäck ein – Fall Hündin Mona sorgt für Entsetzen

Airline verlor Hündin Mona – laut Gericht ist sie „Gepäck“

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt europaweit für Aufsehen: Tiere im Flugzeug gelten rechtlich als Gepäck. Für viele Tierhalterinnen und Tierhalter ist das ein Schock – denn die Entscheidung hat drastische Auswirkungen auf mögliche Entschädigungen bei Verlust oder Schaden. Besonders deutlich zeigt das der Fall der Hündin Mona, die während eines Flugs von Buenos Aires nach Barcelona verschwand.

Der tragische Fall von Hündin Mona

Im Jahr 2019 reiste die Argentinierin Felicísima mit ihrer Mutter und der Hündin Mona von Buenos Aires nach Spanien. Mona wurde ordnungsgemäß in einer Transportbox aufgegeben, um im klimatisierten Frachtraum zu reisen. Doch beim Verladen auf das Flugzeug entkam das Tier – und blieb trotz intensiver Suche spurlos verschwunden. Die betroffene Fluggesellschaft Iberia erkannte zwar ihre Verantwortung an, bestritt jedoch die geforderte Entschädigungssumme von 5000 Euro. Sie argumentierte, es sei kein besonderer Wert für das aufgegebene Gepäckstück, also die Transportbox, deklariert worden.

Nach mehreren Instanzen in Spanien befasste sich schließlich der Europäische Gerichtshof mit dem Fall. Die Luxemburger Richter urteilten eindeutig: „Ein Haustier fällt für Zwecke des Luftverkehrs unter den Begriff Gepäck.“ Damit unterliegt der Schadensersatz bei Verlust eines Tieres denselben Grenzen wie bei verlorenem Kofferinhalt. In Monas Fall erhielt die Klägerin lediglich 1.578,82 Euro – weit weniger als gefordert. Mona blieb bis heute verschollen.

Was das EuGH-Urteil für Halter bedeutet

Das Urteil hat weitreichende Folgen: Geht ein Hund im Flugzeug verloren oder wird verletzt, orientiert sich die Haftung künftig an den Gepäckregelungen des Montrealer Übereinkommens. Die emotionale Bindung zwischen Mensch und Tier bleibt dabei unberücksichtigt. Nur wer vor Abflug den Wert ausdrücklich deklariert, kann eine höhere Entschädigung beanspruchen.

So transportieren Airlines Hunde – Kabine oder Frachtraum

Je nach Größe reist ein Hund im Flugzeug in der Kabine oder im Frachtraum. Viele Airlines erlauben Hunde bis etwa 8 Kilogramm (inklusive Tasche) in der Kabine. Schwerere Tiere reisen im klimatisierten Frachtraum. Prüfe die Regeln deiner Airline immer vor der Buchung:

  • Lufthansa: Reisen mit Tieren
  • Frankfurt Airport: FAQ Tiere
  • BMEL: Tiertransport & Einreisevorgaben

Checkliste: So reist dein Hund sicher im Flugzeug

  1. Frühzeitig buchen: Tierplätze sind begrenzt. Sichere dir rechtzeitig eine Transportbestätigung.
  2. Vorgaben prüfen: Maße und Gewicht der Transporttasche oder Box müssen exakt eingehalten werden.
  3. Dokumente: EU-Heimtierausweis, gültige Impfungen, Zielvorgaben des BMEL beachten.
  4. Training: Gewöhne deinen Hund früh an die Transportbox.
  5. Fütterung: Nur leicht füttern, ausreichend Wasser anbieten.
  6. Am Flughafen: Frühzeitig anreisen, alle Belege aufbewahren.

Risiken minimieren – daraus lernen Tierhalter aus Monas Fall

Der Fall Mona zeigt, wie wichtig sorgfältige Vorbereitung und Transparenz gegenüber der Airline sind. Wer den Wert seines Tieres bei der Buchung ausdrücklich angibt, kann im Ernstfall mehr als die pauschale Gepäckentschädigung erhalten. Außerdem sollten Halter den Transport stets dokumentieren und sich den Empfang der Box am Zielort bestätigen lassen.

Direktflüge und sichere Zeiten wählen

Buche nach Möglichkeit Direktflüge, um Umladungen zu vermeiden. Bei hohen Temperaturen im Sommer oder Frost im Winter drohen zusätzliche Risiken. Viele Airlines setzen in solchen Fällen temporäre Transportverbote für Tiere um.

Nach der Landung: Kontrolle und Nachweis

Überprüfe deinen Hund unmittelbar nach der Landung. Notiere Auffälligkeiten und informiere umgehend die Airline. Nur wer den Schaden direkt meldet, hat später Chancen auf eine Entschädigung – auch wenn diese, wie im Fall Mona, begrenzt bleibt.


Mehr aktuelle Meldungen aus der Redaktion:

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Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf offiziellen EuGH-Angaben und Presseberichten über den Fall Mona.

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