
Tierquälerei-Vorwürfe gegen Milchbetrieb – Kühe an Ketten – Bewegung und Sozialverhalten unmöglich
ANINOVA - Anbindehaltung - Molkerei Hohenlohe
Dauerhafte Anbindehaltung bei Milchbetrieb aus Bretzfeld – ANINOVA erhebt schwere Vorwürfe
Der Tierrechtsorganisation ANINOVA liegt neues Bildmaterial aus einem Milchbetrieb in Bretzfeld
(Baden-Württemberg) vor.
Die Aufnahmen zeigen rund 50 Kühe, die dauerhaft in Anbindehaltung leben. Der Betrieb beliefert die Molkerei Hohenlohe, deren Produkte u. a. unter dem Markennamen „Hofgut“ bei EDEKA24 und Rewe verkauft werden.
Kühe an Ketten – Bewegung und Sozialverhalten unmöglich
Die Bilder aus März 2025 zeigen Tiere, die fest an Ketten angebunden sind. Die Kühe verbringen ihr gesamtes Leben auf wenigen Quadratmetern – ohne Auslauf, ohne Wiese, ohne Rückzugsort.
Umdrehen ist nicht möglich.
Die Tiere stehen nebeneinander auf Spaltenböden, häufig in unhygienischer Umgebung.
Laut ANINOVA ist diese Haltung nicht nur unzeitgemäß, sondern auch grausam.
Kühe sind soziale Lebewesen. In der Anbindehaltung können sie kein artgerechtes Verhalten zeigen. Sie leiden körperlich und psychisch unter der ständigen Bewegungslosigkeit.
Tierwohl-Versprechen der Molkerei steht in der Kritik
Die Milch der Tiere geht an die Molkerei Hohenlohe. Auf ihrer Website wirbt das Unternehmen mit Tierwohl, Regionalität und glücklichen Kühen auf Weiden. Doch kein Wort über Anbindehaltung.
Für Konsument*innen ist nicht erkennbar, dass die Milch auch von Kühen stammt, die lebenslang fixiert sind.
„Diese Werbung täuscht die Verbraucherinnen und Verbraucher“, kritisiert ANINOVA-Vorstand Jan Peifer.
Strafanzeige und Ermittlungen eingeleitet
Bereits im März 2025 hat ANINOVA das Veterinäramt in Kupferzell informiert.
Bei einer Kontrolle am 17.03.2025 wurden Mängel festgestellt. Dazu zählten u. a. zu lange Klauen bei einer Milchkuh sowie unzureichende Haltung der Jungrinder. Das Amt erteilte Auflagen.
Am 20.03.2025 reichte ANINOVA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn ein. Diese ermittelt aktuell wegen des Verdachts auf Tierquälerei (AZ 251 Js 10929/25). Die Anbindehaltung ist zwar nicht explizit verboten, doch laut Tierrechtsorganisationen verstößt sie gegen das Tierschutzgesetz.
Politische Untätigkeit trotz Kritik
Ein Verbot der Anbindehaltung ist derzeit nicht in Sicht. Ein früherer Gesetzesentwurf der alten Bundesregierung scheiterte. Der aktuelle Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sieht laut ANINOVA keinen Handlungsbedarf.
Regionalität schützt nicht vor Tierleid
Der Fall aus Bretzfeld zeigt erneut, dass selbst kleine Familienbetriebe nicht automatisch tierfreundlich wirtschaften. Die romantisierte Vorstellung vom „Bauern von nebenan“ entspricht häufig nicht der Realität.