Tigershooting in Wachtberg: Tierschützer erstatten Strafanzeige wegen Tiger Fritz
Wachtberg-Berkum bei Bonn. Ein Tigershooting in Wachtberg sorgt für Aufsehen. Die Tierschutzorganisation VETO hat dokumentiert, wie der damals 14 Monate alte Tiger „Fritz“ bei einem kommerziellen Fotoshooting eingesetzt wurde. Nach Angaben der Organisation musste das Tier rund eine Stunde lang für Aufnahmen mit Teilnehmern posieren. VETO erstattete anschließend Strafanzeige gegen den Dompteur sowie weitere Verantwortliche.
Tigershooting in Wachtberg: Aufnahmen zeigen Tiger Fritz
Nach Darstellung der Tierschutzorganisation wurde Fritz während des ungefähr 60 Minuten dauernden Shootings an einer kurzen Leine kontrolliert. Dabei sei der Tiger mehrfach ruckartig zurückgezogen worden. Außerdem zeigen die veröffentlichten Aufnahmen nach Angaben von VETO verschiedene Verhaltensweisen des Tieres. Dazu gehören Fauchen beziehungsweise Zischen, Knurren, angelegte Ohren sowie Versuche, sich zurückzuziehen.
VETO bewertet diese Reaktionen als Stress- und Abwehrsignale. Darüber hinaus wirft die Organisation dem Dompteur vor, den Tiger während des Shootings über seine Belastungsgrenze hinaus beansprucht zu haben. In einer Szene sei das Tier durch Zug an der Halsleine zudem stranguliert worden.
Allerdings handelt es sich hierbei zunächst um die Vorwürfe der Tierschutzorganisation. Eine strafrechtliche Schuld ist damit nicht festgestellt. Vielmehr müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden nun prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.
Auch andere Fälle rund um Tierschutz und Einsätze mit Tieren beschäftigen regelmäßig Behörden und Einsatzkräfte.
Strafanzeige nach dem Tigershooting in Wachtberg
Auf Grundlage des dokumentierten Materials hat VETO nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gestellt. Die Organisation sieht einen möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dabei geht es sowohl um den konkreten Umgang mit Fritz während des Shootings als auch um die Haltung weiterer Tiger.
Das deutsche Tierschutzgesetz stellt unter bestimmten Voraussetzungen das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden bei Wirbeltieren unter Strafe. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen können im Tierschutzgesetz des Bundes nachgelesen werden.
Ob diese gesetzlichen Voraussetzungen beim Tigershooting in Wachtberg erfüllt wurden, müssen jedoch die zuständigen Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls später ein Gericht klären.
Weitere aktuelle Meldungen aus Nordrhein-Westfalen findest du in unserer Berichterstattung aus Nordrhein-Westfalen.
Warum das Verhalten des Tigers für Tierschützer problematisch ist
VETO verweist außerdem auf Erkenntnisse zum Verhalten von Großkatzen in Gefangenschaft. Wiederholte Flucht- oder Vermeidungsversuche können demnach auf eine Belastung des Tieres hinweisen. Außerdem können körperliche Fixierung, fehlende Rückzugsmöglichkeiten und eine unzureichende Beschäftigung das Wohlbefinden beeinträchtigen.
Gerade deshalb kritisieren Tierschutzorganisationen kommerzielle Angebote, bei denen Besucher direkten Kontakt zu Wildtieren erhalten oder gemeinsam mit ihnen fotografiert werden.

Wildtiere im Zirkus sorgen seit Jahren für Diskussionen
Der Fall rund um das Tigershooting in Wachtberg führt außerdem erneut zu Diskussionen über die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Deutschland verfügt bislang nicht über ein umfassendes bundesweites Verbot sämtlicher Wildtiere im Zirkus.
Großkatzen benötigen viel Bewegung, Beschäftigung sowie geeignete Rückzugsmöglichkeiten. Deshalb kritisieren verschiedene Tierschutzorganisationen seit Jahren die Haltung solcher Tiere in reisenden Zirkusbetrieben.
Auch VIER PFOTEN informiert ausführlich über die Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Die Organisation fordert ebenfalls strengere gesetzliche Regelungen.
Mehr Meldungen über außergewöhnliche Tier- und Feuerwehreinsätze gibt es ebenfalls bei Blaulicht Report.
VETO fordert Konsequenzen nach Tigershooting
Nach der Veröffentlichung der Aufnahmen fordert VETO nicht nur Konsequenzen im konkreten Fall. Vielmehr setzt sich die Organisation für strengere Regeln bei der Haltung und kommerziellen Nutzung von Wildtieren ein.
Damit dürfte das Tigershooting in Wachtberg auch über die Region hinaus für Diskussionen sorgen. Zunächst bleibt jedoch abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die zuständigen Behörden die Strafanzeige und das vorgelegte Material bewerten.
FOTOS VETO
Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei Blaulicht Report.
