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Tod eines 26-Jährigen in einem Weiher

Todesermittlungsverfahren eingestellt

Tod eines 26-Jährigen im Göcklinger Weiher am 03.03.2021: Todesermittlungsverfahren eingestellt

Das von der Staatsanwaltschaft Landau wegen des Todes eines 26-jährigen Mannes im Weiher in Göcklingen geführte Todesermittlungsverfahren ist abgeschlossen. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war der 26-Jährige, der in der Klinik für Forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums Klingenmünster untergebracht war, am 03.03.2021 gegen 12.45 Uhr bei einer begleiteten Ausführung auf dem Klinikgelände gemeinsam mit einem weiteren Patienten entwichen.
Mitarbeiter des Pfalzklinikums verständigten sofort die Polizei und nahmen unmittelbar die Verfolgung der beiden Personen auf, die zur Grillhütte in Göcklingen und von dort in Richtung des Göcklinger Weihers rannten.
In dem Waldstück im Nahbereich des Göcklinger Weihers konnte der eine der beiden Entwichenen von den hinzugekommenen Polizeibeamten festgestellt und widerstandslos festgenommen werden. 

Der später Verstorbene wurde von zwei der eingesetzten Polizeibeamten im Unterholz am Weiher gesichtet. Als er die beiden sich ihm nähernden Polizeibeamten erblickte, nahm er eine drohende Haltung ein, wobei er in der einen Hand zwei Glasflaschen und in der anderen Hand einen Stein hielt, und setzte zum Wurf an, als die Polizeibeamten versuchten, sich ihm weiter zu nähern.
Er ließ dann unvermittelt die Flaschen und den Stein fallen, sprang ins Wasser und schwamm in Richtung der Mitte des Weihers. 

Nach den durchgeführten Ermittlungen haben die Polizeibeamten unverzüglich Rettungskräfte und ein Boot angefordert sowie versucht, den 26-Jährigen durch Zurufe, dass das Wasser viel zu kalt sei, zur Rückkehr zu bewegen.
Der Mann reagierte hierauf jedoch nicht, schwamm weiter, bis er etwa auf halber Strecke zwischen den beiden Ufern war und trieb sodann regungslos im Wasser.
Die verständigten Rettungskräfte konnten den Mann nur noch tot bergen. 

Die durchgeführte Obduktion hat ergeben, dass der 26-Jährige ertrunken ist.
Die Wassertemperatur des Weihers betrug zum Zeitpunkt, als der Mann verstarb, 7 Grad.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen, u.a. dem Gutachten der Rechtsmedizin, besteht bei dem plötzlichen und untrainierten Eintauchen in – wie hier – sehr kaltes Wasser ohne das Tragen von Schutzkleidung Lebensgefahr, da es bereits nach kürzester Zeit zu einem lebensbedrohlichen Kälteschock kommen kann. 

Nach den durchgeführten Ermittlungen bestehen keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden.
Das Todesermittlungsverfahren wurde daher eingestellt. 

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