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Todesermittlungsverfahren nach Tod einer 13-Jährigen

Todesermittlungsverfahren nach Tod einer 13-Jährigen am 07.09.2020

– Folgemitteilung zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau vom 01.10.2020 –

Wie berichtet, ist am 07.09.2020 ein 13-jähriges Mädchen in einem Schulbus im Landkreis Germersheim bewusstlos geworden und später in einem Krankenhaus in Karlsruhe verstorben.
Das schriftliche rechtsmedizinische Gutachten über die Obduktion liegt mittlerweile der Staatsanwaltschaft vor. Dieses verhält sich – wie beauftragt – auch zur Frage einer eventuellen Ursächlichkeit des getragenen Mund-Nasen-Schutzes.
Nach den Ausführungen der rechtsmedizinischen Sachverständigen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte.
Die Gutachter haben ausgeführt, dass ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid wie beispielsweise bei einer Rückatmung aus einer Tüte führe, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei.

Auch im Übrigen haben sich bislang keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben.

Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin

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