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Tödlicher Unfall auf A3 wegen fehlerhafter Halte-Konstruktion

Erste Untersuchungs-Ergebnisse:
Lärmschutzplatte fiel wegen fehlerhafter Halte-Konstruktion auf die A3

Köln (straßen.nrw). Der tragische Verkehrsunfall auf der A3 bei Köln hat im Landesbetrieb Straßen.NRW große Bestürzung ausgelöst.

Eine Lärmschutzwand hatte sich gelöst und war auf die Fahrbahn geschlagen. Dabei wurde eine Autofahrerin aus Köln tödlich getroffen.

Erste Untersuchungen haben folgende vorläufige Ergebnisse gebracht:

  • An der herabgestürzten Lärmschutzplatte (Baujahr: 2007, Größe: 2,50 m mal 5,30 Meter, Gewicht: vier bis fünf Tonnen, Material: Stahlbeton) wurde bereits bei der Montage im Jahr 2007 die Verankerung im Betonrahmen nicht fachgerecht angebracht. Die vorgefundene Konstruktion entspricht nicht der Ausführungsplanung.
  • Bei der herabgestürzten Lärmschutzplatte wurde eine geschweißte Winkelkonstruktion verbaut. Schwachpunkt dieser Konstruktion ist eine angeschweißte Hammerkopfschraube in der Verankerung an der Oberseite der Lärmschutzplatte (siehe angefügte Fotos). Diese Konstruktion ist nicht geeignet, die Zugkräfte der Platte aufzufangen.
  • Die gleiche Konstruktion wurde an sechs weiteren Lärmschutzplatten verbaut.
  • Die sechs fehlerhaft montierten Lärmschutzplatten werden schnellstmöglich ausgebaut, um eine etwaige Gefährdung auszuschließen. So lange muss der Verkehr auf den beiden äußeren Fahrspuren im Bereich der Unfallstelle gesperrt bleiben.
  • Die Situation vor Ort legt nahe, dass die geschweißte, fehlerhafte Konstruktion gewählt wurde, weil die regelkonforme Konstruktion aus Platzgründen nicht montiert werden konnte.
  • Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass es sich um einen mit Absicht herbeigeführten Mangel handelt.
  • Der Baumangel liegt an einer unzugänglichen, nicht einsehbaren Stelle und ist ohne Demontage des Bauwerkes ohne Weiteres nicht kontrollierbar.
  • Die letzte Hauptprüfung der Lärmschutzplatten fand am 17. September 2013 statt. Es wurden keine Mängel festgestellt. Eine Sichtprüfung der fehlerhaften Konstruktion war aufgrund der verdeckten Lage nicht möglich. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch bei zukünftigen Prüfung die fehlerhafte Konstruktion nicht aufgefallen wäre.
  • Da nach jetzigem Erkenntnisstand die fehlerhafte Befestigung zum Unfall geführt hat, und es keinen Anlass gibt, davon auszugehen, dass an mehr als den oben genannten sechs Lärmschutzplatten diese Konstruktion verbaut wurde, besteht bei ähnlichen Bauwerken akut keine Gefahr. Gleichwohl überprüft der Landesbetrieb, ob es weitere Bauwerke auch an anderen Standorten mit ähnlichen Konstruktionen in Nordrhein-Westfalen gibt. Sollte die Standfestigkeit gefährdet sein, werden die Lärmschutzplatten unverzüglich ausgebaut. Außerdem werden die Kommunen und das Bundesverkehrsministerium informiert, um auch bundesweit ähnliche Konstruktionen zu ermitteln.

    https://www.strassen.nrw.de

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