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Tödlicher Unfall im Freizeitpark Klotten – Stand der Ermittlungen

 Nach dem tragischen Unfall im Klotti-Freizeitpark an der Mosel hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragt. Wie konnte die Frau aus der Gemeinde Nohfelden aus der Achterbahn in den Tod stürzen? Warum die Achterbahn indes immer noch stillsteht.

Noch immer steht die Achterbahn still, obwohl der Klotti-Freizeitpark an der Mosel nach dem tödlichen Zwischenfall längst wieder geöffnet hat. Bislang geben die Behörden das Gerät nicht frei, aus dem eine Frau aus Nohfelden in die Tiefe gestürzt und an der Unglücksstelle gestorben war. Zudem ist der Tüv weiterhin damit befasst, die Anlage zu überprüfen. Ohne die entsprechende Prüfung bleibt der Betrieb untersagt.

Wie der Koblenzer Oberstaatsanwalt am Donnerstag, 18. August, mitteilt, habe seine Ermittlungsbehörde ein Gutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben. Dieses diene dazu, die Ursache für das Unglück zu ermitteln. Außerdem seien Ermittler aktuell dabei, Unterlagen auszuwerten.
 
Das Ergebnis zu dem Sachgutachten liegen allerdings noch nicht vor.
 

Am Samstagnachmittag, 6. August, hatte sich der tragische Zwischenfall ereignet. Die 57-Jährige aus dem St. Wendeler Land war mit ihrer Familie in den Park in Klotten nahe Cochem gefahren. Während einer Fahrt auf der Achterbahn saß sie neben ihrer Tochter. Üblicherweise sichern Bügel die Passagiere davor, während der rasanten Fahrt aus der Gondel geschleudert zu werden.

In diesem Fall aber ereignete sich das Unfassbare: Die Frau konnte sich nicht mehr auf dem Sitz halten. Auch ihrer Tochter gelang es nicht, sie vor dem Sturz zu sichern, wie Medien berichteten. Ihr Mann, der nicht eingestiegen war und am Boden das Ende der Achterbahnfahrt abwartete, musste das Unglück mitverfolgen und rannte unmittelbar danach an die Unfallstelle. Rettungsversuche vor Ort schlugen fehl: Das Opfer starb in dem Park.

Die Staatsanwaltschaft teilte wenige Tage später das Obduktionsergebnis mit: Demnach kam die Frau durch den Sturz ums Leben. Einen Anfangsverdacht einer Straftat gebe es nicht.

Zeugen schilderten den Unfalltag unterschiedlich. Ein Mann sprach davon, dass Mitarbeiter nicht geprüft hätten, ob die Bügel eingerastet waren. Ein weiterer Besucher bestätigte dies zwar, betonte jedoch, die Verantwortlichen hätten vor Fahrtantritt auf Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.

 

 

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