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Tödlicher Unfall in Hürth: Autofahrer muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis

11. Juli 2026 4 Minuten gelesen
Tödlicher Verkehrsunfall in Frechen

Hürth/Köln. Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Unfall in Hürth hat das Landgericht Köln den verantwortlichen Autofahrer zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bei dem Zusammenstoß am 4. Juni 2025 starben die zehnjährige Schülerin Avin und ein 25 Jahre alter Schulbegleiter. Zwei weitere Kinder erlitten Verletzungen.

Das Gericht sprach den inzwischen 21 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Darüber hinaus berücksichtigte die Kammer weitere Straftaten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Deshalb können die Beteiligten noch Rechtsmittel einlegen.

Tödlicher Unfall in Hürth erschütterte die gesamte Stadt

Der tödliche Unfall in Hürth ereignete sich am Vormittag des 4. Juni 2025 an einer Kreuzung im Bereich der Frechener Straße. Eine Gruppe von Viertklässlern wollte dort gemeinsam mit mehreren Begleitpersonen die Straße überqueren. Die Kinder trugen gut sichtbare Warnwesten sowie farbige Kappen.

Nach den Feststellungen des Gerichts zeigte die Ampel für den Autofahrer bereits seit etwa vier Sekunden Rot. Trotzdem fuhr er mit seinem BMW auf die Kreuzung zu. Seine Geschwindigkeit lag nach den Erkenntnissen des Verfahrens bei bis zu 57 Kilometern pro Stunde.

Der Autofahrer konzentrierte sich demnach auf den Querverkehr und nahm die Schülergruppe nicht rechtzeitig wahr. Erst unmittelbar vor dem Zusammenstoß leitete er eine Bremsung ein. Zu diesem Zeitpunkt konnte er den folgenschweren Aufprall jedoch nicht mehr verhindern.

Das Fahrzeug erfasste mehrere Menschen. Die zehnjährige Avin und ihr 25-jähriger Schulbegleiter erlitten schwerste Verletzungen. Beide starben wenige Tage später im Krankenhaus. Außerdem wurden zwei weitere Kinder verletzt.

Gericht sieht außergewöhnlich schwere Pflichtverletzung

Während der Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende Richter das außergewöhnlich hohe Maß der Sorgfaltswidrigkeit. Der Angeklagte habe die deutlich erkennbare Gefahr nicht ausreichend beachtet. Obwohl er die Personengruppe nach Überzeugung des Gerichts sehen konnte, setzte er seine Fahrt zunächst fort.

Das Gericht ging jedoch nicht davon aus, dass der Mann die Menschen absichtlich verletzen wollte. Vielmehr habe er offenbar darauf vertraut, dass die Situation noch gut ausgehen werde. Erst als er erkannte, dass ein Zusammenstoß unmittelbar bevorstand, reagierte er mit einer Bremsung.

Im Prozess rekonstruierten Sachverständige den Unfall ausführlich. Dabei untersuchten sie unter anderem die Ampelschaltung, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und die Sichtverhältnisse an der ansteigenden Straße. Nach der Beweisaufnahme kam die Kammer zu dem Ergebnis, dass der Unfall bei einem rechtzeitigen Anhalten vermeidbar gewesen wäre.

Vier Jahre und sechs Monate Jugendstrafe

Da der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt noch als Heranwachsender galt, wandte das Landgericht Jugendstrafrecht an. Es verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Zusätzlich darf die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dem Verurteilten für zwei Jahre und elf Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Die Sperrfrist beginnt allerdings erst, nachdem die bereits bestehende vorläufige Entziehung des Führerscheins entsprechend angerechnet wurde.

Darüber hinaus sprach das Gericht den Eltern und Geschwistern der beiden verstorbenen Opfer insgesamt 190.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Angehörigen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

Hinterbliebene lehnten Entschuldigung ab

Der Angeklagte hatte im Prozess über seinen Verteidiger Verantwortung übernommen und sich bei den Familien entschuldigt. Die Hinterbliebenen nahmen diese Entschuldigung jedoch nicht an. Nach ihrer Auffassung kam sie zu spät.

Der tödliche Unfall in Hürth löste weit über die Stadtgrenzen hinaus große Anteilnahme aus. An der Unfallstelle erinnerten Blumen, Kerzen und persönliche Botschaften an die beiden Verstorbenen. Außerdem beschäftigte das Geschehen viele Mitschüler, Lehrer und Einsatzkräfte noch lange nach dem Unglück.

Besonders bewegend ist zudem, dass die Familien einer Organspende zustimmten. Dadurch konnten die Organe der Verstorbenen anderen schwer kranken Menschen helfen. Das Herz der zehnjährigen Avin rettete nach Angaben ihrer Familie einem sechsjährigen Mädchen das Leben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Deshalb bleibt abzuwarten, ob die Verteidigung oder ein anderer Verfahrensbeteiligter Revision einlegt. In diesem Fall müsste sich der Bundesgerichtshof mit möglichen Rechtsfehlern des Urteils beschäftigen.

Weitere Meldungen zu schweren Verkehrsunfällen und Gerichtsverfahren finden Leser in unserer Übersicht zu Verkehrsunfällen. Außerdem berichten wir regelmäßig über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Strafverfahren.

Informationen über die Arbeit des Gerichts bietet außerdem das Landgericht Köln. Hinweise zur Prävention schwerer Verkehrsunfälle stellt die Deutsche Verkehrswacht bereit.

Weitere nationale und internationale Polizeimeldungen finden Sie auf Police Report Worldwide.

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