Tötungsdelikt am 05.04.2021
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 62jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Totschlags.
Ihm liegt zur Last, am Abend des 05.04.2021 in Altenkirchen seine 81jährige Mutter durch massive Gewalteinwirkung insbesondere gegen den Kopf vorsätzlich getötet zu haben.
Nach nunmehr vorliegenden rechtsmedizinischen Untersuchungsergebnissen kamen abweichend von den zunächst bestehenden Erkenntnissen bei der Tat nicht nur ein Hammer, sondern auch ein Messer zum Einsatz.
Der genaue Tatablauf und die Tathintergründe sind noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Diese erstrecken sich auch auf die Frage, ob der Beschuldigte bei der ihm zur Last gelegten Tat schuldfähig war.
Dieser befindet sich infolge Haftbefehls der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz seit dem 06.04.2021 in Untersuchungshaft.
Mit Blick auf schutzwürdige private Belange des möglicherweise schuldunfähigen 62Jährigen, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung streitet, können weitere Auskünfte nicht erteilt werden.