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Tötungsdelikt in Idar-Oberstein am 18.09.2021 – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen einen 49-jährigen Mann aus Idar-Oberstein Anklage wegen Mordes sowie waffenrechtlicher Vergehen zum Landgericht Bad Kreuznach (Schwurgericht) erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Mann aus Sicht der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, am Samstagabend, 18. September 2021, den 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein erschossen zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 49-Jährige zunächst gegen 19.45 Uhr die Tankstelle betreten hat, um dort einzukaufen. Weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug, soll es eine kurze Diskussion mit einem Mitarbeiter der Tankstelle gegeben haben, dem späteren Opfer der Tat. Daraufhin verließ der Tatverdächtige die Tankstelle wieder und betrat sie erneut gegen 21.25 Uhr, diesmal mit angelegter Mund-Nasen-Bedeckung. Als er an der Kasse war, zog er die Maske herunter und es kam erneut zu einem kurzen Wortwechsel. Schließlich zog er einen Revolver aus der Hosentasche und gab einen tödlichen Schuss auf den 20-jährigen Studenten aus Idar-Oberstein ab. Der Schuss durchschlug den Kopf des Opfers, das sofort verstarb. Der Angeschuldigte entfernte sich zunächst zu Fuß vom Tatort; er wurde am nächsten Morgen festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte hat das Tatgeschehen in einer ersten polizeilichen Vernehmung umfassend eingeräumt. Nach seiner dortigen Einlassung, die durch das Ergebnis der weiteren Ermittlungen gestützt wird, war seine nachdrückliche Ablehnung der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen jedenfalls mitursächlich für die Tatbegehung. Dabei dürfte er den Getöteten als mitverantwortlich für die Gesamtsituation angesehen haben, weil dieser die Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung durchsetzen wollte. Derzeit macht der Angeschuldigte, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten ist, von seinem Schweigerecht Gebrauch.

In rechtlicher Hinsicht geht die Staatsanwaltschaft in der zwischenzeitlich zugestellten Anklage davon aus, dass die Tötung heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erfolgte, so dass sie aus ihrer Sicht als Mord zu bewerten sein dürfte. Ferner wirft sie dem Angeschuldigten das unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.

Das Landgericht Bad Kreuznach hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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