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Tötungsdelikt in Zweibrücken

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat nach Abschluss der Ermittlungen Anklage wegen Totschlags zum Landgericht Zweibrücken erhoben.

In der Anklageschrift wird dem 34jährigen Angeschuldigten vorgeworfen, am Abend des 16.08.2020 gegen 23:40 Uhr einen 40jährigen Mann mit einem Messerstich getötet zu haben.

Dieser Tat ging voraus ein lautstarker Streit des Angeschuldigten mit seiner Mutter. Obwohl sich diese entfernte, äußerte sich der Angeschuldigte weiterhin lautstark, sodass die Nachbarschaft die Streitigkeiten mitanhören musste. Dies veranlasste das spätere Tatopfer und zwei weitere Zeugen, sich zur Wohnung des Angeschuldigten zu begeben und auf eine Beschwichtigung des Angeschuldigten hinzuwirken. Nachdem es nicht gelang, den Angeschuldigten zu beruhigen und dieser die zunächst geöffnete Wohnungstüre wieder schloss, trat das spätere Tatopfer die Wohnungstüre ein und betrat die Wohnung. In der Küche der Wohnung versetzte der Angeschuldigte dem Geschädigten mit einem Küchenmesser sodann einen derart tiefen Stich in die linke Brustseite, dass der Geschädigte sich zwar noch vor die Wohnung begeben konnte, dort aber zusammenbrach und von den hinzugerufenen Rettungskräften nicht mehr gerettet werden konnte. Todesursächlich war verbluten, unter anderem hatte der Stich den Herzbeutel getroffen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war das Verhalten des Angeschuldigten nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Zwar lag grundsätzlich eine Notwehrlage vor, denn das spätere Tatopfer hatte sich unter Zerstörung der Wohnungstüre und damit mit Gewalt Zutritt zur Wohnung des Angeschuldigten verschafft.

Allerdings war die von dem Angeschuldigten gewählte Abwehrhandlung nicht das mildeste Mittel zur Abwehr des Angriffs. Er setzte ohne vorherige Androhungen ein Küchenmesser ein und versetzte dem Geschädigten einen heftigen Stich in eine wie er wusste besonders empfindliche Körperpartie.

Der Angeschuldigte, der erklärt hat, sich nicht an den Stich erinnern zu können, befindet sich seit der Tatbegehung in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Zweibrücken hat nun über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.

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