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Totschlag-Prozess in Köln: Frau in Frechen erschossen

5. September 2026 5 Minuten gelesen
Totschlag-Prozess in Köln

Frechen/Köln: Mann soll Partnerin auf ihren Wunsch erschossen haben

Frechen/Köln. Vor dem Landgericht Köln beginnt am Freitag, 11. September 2026, ein außergewöhnlicher Totschlag-Prozess. Angeklagt ist ein 68 Jahre alter Mann, der seine 58-jährige Lebensgefährtin im April in einer Wohnung in Frechen erschossen haben soll. Allerdings steht dabei eine besonders schwierige Frage im Mittelpunkt: Soll die Frau selbst den Wunsch geäußert haben, sterben zu wollen?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor. Obwohl der Angeklagte nach dem tödlichen Schuss selbst den Notruf gewählt haben soll, äußerte er sich bislang offenbar nicht zu den Anschuldigungen. Deshalb muss das Gericht nun unter anderem klären, was sich am 22. April 2026 tatsächlich in der Wohnung am Freiheitsring ereignete.

Totschlag-Prozess in Köln: Beziehung soll von Trennungen geprägt gewesen sein

Der Angeklagte und die 58-Jährige sollen seit Dezember 2025 eine Beziehung geführt haben. Diese sei jedoch offenbar von mehreren Trennungen und anschließenden Versöhnungen geprägt gewesen. Zudem soll die Frau über einen längeren Zeitraum psychisch erkrankt gewesen sein. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde sie deshalb den bisherigen Angaben zufolge zeitweise in einer Klinik behandelt.

Gerade die psychische Verfassung der Frau dürfte in dem Totschlag-Prozess in Köln eine entscheidende Rolle spielen. Denn die Anklage geht offenbar davon aus, dass der Beschuldigte ihre Erkrankung kannte. Somit soll er auch gewusst haben, dass der geäußerte Todeswunsch möglicherweise durch diese Erkrankung beeinflusst war.

Weitere Nachrichten aus der Region finden Leser in unserer Rubrik Köln und Bonn sowie im Bereich Nordrhein-Westfalen.

Frau soll ihren Lebensgefährten um Hilfe gebeten haben

Nach der Darstellung der Anklage soll die 58-Jährige in der Wohnung ihres Lebensgefährten erklärt haben, dass sie nicht mehr leben wolle. Anschließend habe sie den Mann angeblich darum gebeten, ihr beim Sterben zu helfen. Der Angeklagte soll daraufhin vorgeschlagen haben, sie mit einer Pistole zu erschießen.

Als die Waffe angesetzt gewesen sei, soll die Frau durch eine Kopfbewegung ihr Einverständnis signalisiert haben. Danach soll der 68-Jährige den tödlichen Schuss abgegeben haben. Diese Schilderung ist jedoch zunächst lediglich Bestandteil der Anklage. Ob sich der Ablauf tatsächlich so ereignet hat und wie ein mögliches Signal der Frau rechtlich zu bewerten ist, muss deshalb erst die Beweisaufnahme zeigen.

Auch in anderen schweren Fällen, beispielsweise nach einem tödlichen Angriff in Leverkusen-Schlebusch oder bei umfangreichen Ermittlungen gegen einen 23-jährigen Kölner, müssen Gerichte und Ermittlungsbehörden die jeweiligen Tatabläufe sorgfältig rekonstruieren.

Rettungskräfte versuchten die Frau wiederzubeleben

Unmittelbar nach dem Schuss soll der Angeklagte selbst die Rettungskräfte verständigt haben. Als Polizei und Rettungsdienst die Wohnung erreichten, fanden sie die 58-Jährige ohne Lebenszeichen vor. Die Einsatzkräfte begannen mit Wiederbelebungsmaßnahmen und brachten die Schwerverletzte anschließend in ein Krankenhaus. Dort erlag sie jedoch ihren Verletzungen.

Die Polizei nahm den damals noch 67 Jahre alten Lebensgefährten fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Köln anschließend einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags. Seitdem befindet sich der Beschuldigte demnach in Untersuchungshaft.

Gericht muss möglichen Sterbewunsch bewerten

Im Prozess dürfte insbesondere entscheidend sein, ob die Frau einen freien und ernsthaften Sterbewunsch bilden konnte. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt dies offenbar aufgrund ihrer psychischen Erkrankung. Damit steht zugleich die Frage im Raum, ob der Angeklagte einen krankheitsbedingt beeinflussten Zustand ausgenutzt oder dennoch von einem wirksamen Wunsch seiner Partnerin ausgegangen sein könnte.

Das deutsche Strafrecht kennt neben dem Totschlag außerdem den gesonderten Straftatbestand der Tötung auf Verlangen nach Paragraf 216 StGB. Ob dessen Voraussetzungen im vorliegenden Fall überhaupt erfüllt sein könnten, ist jedoch allein durch das Gericht zu beurteilen. Die Staatsanwaltschaft hat den 68-Jährigen jedenfalls wegen Totschlags angeklagt.

Bislang hat sich der Mann offenbar nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Daher bleibt zunächst offen, wie er selbst die Ereignisse schildert und ob er sich während des Prozesses noch äußern wird. Ebenso gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zuletzt beschäftigten mehrere Fälle mit Schusswaffen die Ermittlungsbehörden in der Region. Dazu gehören unter anderem Schüsse auf ein Mehrfamilienhaus in Köln-Vingst sowie eine Schussabgabe vor einem Restaurant in Köln-Mülheim.

Vier Verhandlungstage vor dem Landgericht Köln geplant

Der Prozess vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln soll am Freitag, 11. September 2026, um 13 Uhr beginnen. Insgesamt sind zunächst vier Verhandlungstage vorgesehen. Eine Entscheidung könnte somit noch im September fallen. Allgemeine Informationen und aktuelle Mitteilungen veröffentlicht das Landgericht Köln auf seiner Internetseite.

Während der Verhandlung werden voraussichtlich Zeugen gehört sowie medizinische und psychiatrische Erkenntnisse ausgewertet. Erst danach kann das Gericht beurteilen, ob sich der Totschlagsvorwurf bestätigt und welche Bedeutung der angebliche Sterbewunsch der 58-Jährigen hatte.

Hinweis: Dieser Beitrag behandelt Suizid und psychische Erkrankungen. Menschen in einer akuten Krise erhalten rund um die Uhr kostenlose und anonyme Hilfe bei der TelefonSeelsorge unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. In akuter Gefahr sollte umgehend der Notruf 112 gewählt werden.

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