Schusswaffengebrauch bei polizeilichem Einsatz in Bruchsal
Am Morgen des 13. Januar 2025 verstarb in Bruchsal ein 48-jรคhriger Mann infolge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs.
Zu dem Schusswaffengebrauch kam es, als der Betroffene mit polizeilicher Unterstรผtzung aufgrund
eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe von seinem Wohnort in Bruchsal in
eine psychiatrische Klinik verbracht werden sollte.
Der Mann, der auf vorheriges Klingeln und Klopfen nicht reagierte, griff die im Einsatz befindlichen Beamten unmittelbar an, nachdem die Polizeibeamten die Wohnungstรผre von auรen geรถffnet hatten.
Hierbei war der Mann mit einem Messer und einem Fleischerbeil bewaffnet. Es kam zum Einsatz
eines Polizeihundes und zum polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Der hierbei Getroffene wurde durch die bereits am Einsatzort befindlichen Rettungskrรคfte sofort versorgt, verstarb jedoch noch vor Ort. In Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Karlsruhe fรผhrt das Landeskriminalamt Baden-Wรผrttemberg die Ermittlungen.
รber diese Mitteilung hinausgehende Auskรผnfte kรถnnen mit Blick auf die laufenden Ermittlungen
zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
