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Trier: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

Am Montagabend kam es zu einem Einsatz der Bundespolizei am Hauptbahnhof Trier.

Dabei richteten die Beamten eine Gefährderansprache gegen eine Gruppe Jugendlicher, welche sich auf der Eingangstreppe des Hauptbahnhofes befanden. Die Jugendlichen waren wiederholt durch laute Musik, lautes Grölen und übermäßigen Alkoholkonsum aufgefallen. Bereits tagsüber erging ein Platzverweis von Seiten der DB Sicherheit. Auf die Ansprache reagierte die Gruppe mit Missachtung und unflätigem Verhalten. Ein aus Richtung Alleencenter hinzukommender Mann (35 Jahre) beschwerte sich sofort und ohne ersichtlichen Grund über die Ansprache und entfernte sich mit den Jugendlichen in Richtung Bahnhofsvorplatz.

Durch vor Ort befindliche weitere Bundespolizisten wurde wahrgenommen, wie der 35-Jährige lautstark und öffentlichkeitswirksam auf den ansprechenden Beamten zeigte und äußerte: “Der braucht sich nicht zu wundern, wenn er auch mal eine Kugel in den Kopf bekommt!”. Mit dem Ausspruch konfrontiert, entgegnete er: “Das habe ich so gemeint und stehe dazu!”.

Dieses Beispiel zeigt deutlich die Verrohung unserer Gesellschaft mit zunehmender Gewalt und Aggression auch gegenüber Polizeibeamten. Hemmschwellen sinken, Menschen pöbeln, schlagen zu und greifen zu weit schlimmeren Mitteln, wie die jüngsten Ereignisse bei Polizeikontrollen auf tragische Weise gezeigt haben.

Der 35-jährige Aggressor wird sich wegen Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verantworten müssen.

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