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Trunkenheit im Straßenverkehr

31. Mai 2024 1 Min. Lesezeit
BGH Urteil Berliner Polizisten Freiheitsberaubung

Trunkenheit im Straßenverkehr

Mendig, Eichenweg –

Am 30.05.2024, wurde gegen 22:50 Uhr, ein 32-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw, BMW, durch
die Polizei Mayen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.

Während der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab den Wert von 1,35 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt. Gegen den Beschuldigten wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt, er muss mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem längeren Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.

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