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Trunkenheitsfahrt und dann Vollstreckung eines Haftbefehls

NR - POLIZEI - ALKOHOL

Trunkenheitsfahrt – Vollstreckung eines Haftbefehls

 

Am Mittwoch, 08.11.2023, gegen 09.45 Uhr, konnten Beamte der Polizeiinspektion Altenkirchen aufgrund eines Hinweises einen 43-jährigen Pkw-Fahrer in Schürdt, B 256, einer Verkehrskontrolle unterziehen.

Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem stand er unter Alkoholeinfluss. Ein entsprechender Atemalkoholtest reagierte positiv und zeigte einen Wert von über 2 Promille an.

Es erfolgte zunächst die Entnahme einer Blutprobe.

Da gegen den Beschuldigten zudem noch ein Haftbefehl bestand, wurde er anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

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