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Trunkenheitsfahrt und Fahren o. Fahrerlaubnis

Am Sonntag, den 01.03.2020, gegen 12:30 Uhr, fiel ein 37-jähriger PKW-Fahrer einer Streife im Stadtteil Mayen-Kürrenberg auf. Dieser wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht unerheblich alkoholisiert war. Weiterhin war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein Alcotest ergab einen Wert von über 1,1 Promille, worauf eine Blutentnahme folgte. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren, wo mit einer empfindlichen Geldstrafe und einer Verlängerung der Fahrerlaubnissperre zu rechnen ist.

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