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Übersicht über den Perspektivplan für das Frühjahr in Rheinland Pfalz

Rheinland Pfalz

Übersicht über den Perspektivplan für das Frühjahr

Ab Freitag, 18. Februar, soll gelten:

  • 2G im Handel entfällt – Regeln dann einheitlich wie heute im Lebensmitteleinzelhandel
  • Unter 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern gelten keine Kapazitätsbegrenzungen; Innen: 30 Prozent Auslastung und max. 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer, außen: 50 Prozent Auslastung und max. 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer

Ab Freitag, 4. März, soll gelten:

  • Kontaktbeschränkung für Geimpfte entfällt – private Feiern für Geimpfte wieder möglich
  • Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, bei Veranstaltungen und Kosmetik – das „plus“, also der Test oder Booster für Geimpfte, entfällt
  • Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in der Freizeit entfällt wegen regelmäßiger Schultests
  • 3G – Regelung bei körpernahen Dienstleistungen mit Maske – z.B. Frisör

Ab Montag, 7. März, soll gelten:

  • Diskotheken und Clubs können wieder öffnen – hier unter 2Gplus – Bedingungen.

    Pressekonferenz Perspektivplan für das Frühjahr; © Staatskanzlei RLP / Dinges

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