Hessen

Umfangreiche Kontrollmaßnahme in der Limburger Waffenverbotszone

Limburg - Waffenverbotszone

Umfangreiche Kontrollmaßnahme in der Limburger Waffenverbotszone

Limburg

Seit dem 01. August 2024 gilt der Bahnhofsplatz in Limburg, der Bahnhof Limburg mit allen Bahnsteigen und angrenzende Teilbereiche der Innenstadt als Waffenverbotszone.

Am Mittwoch, dem 14.08.2024, trafen sich nun mehrere Entscheidungsträger von Kreis, Stadt und Polizei auf dem Bahnhofsplatz in Limburg, um sich vor Ort ein Bild von der praktischen Umsetzung der damit verbundenen Einsatzmaßnahmen zu machen.

An diesem Abend fand eine gemeinsame Kontrolle von Ordnungsamt, Bundespolizei und Landespolizei statt.

Kräfte der Polizeidirektion Limburg-Weilburg wurden durch das Hessische Polizeipräsidium Einsatz unterstützt. Nach einer Einsatzbesprechung in den Räumlichkeiten der Polizeidirektion Limburg-Weilburg begaben sich die Kontrollkräfte an den am Bahnhofsplatz gelegenen Polizeiposten.

Hier wurden sie bereits vom Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Westhessen Felix Paschek begrüßt, der zu dem Termin auch den Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Limburg-Weilburg Jörg Sauer, den 1. Stadtrat der Stadt Limburg, Michael Stanke und den Leiter der Bundespolizeiinspektion Frankfurt, Leitenden Polizeidirektor Rocco Stein eingeladen hatte. Die Leiterin der Polizeidirektion Limburg-Weilburg, Polizeidirektorin Mona Mai war bei der Begrüßung und den anschließenden Kontrollen ebenfalls vor Ort.

Während der bis circa 0:00 Uhr andauernden Maßnahmen wurden 86 Personen kontrolliert.

Hierbei konnte ein Mann festgestellt werden, welcher deutlich sichtbar am Gürtel ein Messer bei sich trug. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet und das Messer sichergestellt. Darüber hinaus kam es zu einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und in zwei Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis von Fahrzeugen. Während einer Kontrolle wurden die Einsatzkräfte beleidigt,
sodass eine entsprechende Strafanzeige gefertigt wurde.

Die große Anzahl von Entscheidungsträgern und der rege Austausch dieser mit den eingesetzten
Kräften unterstreicht die gute Zusammenarbeit aller Institutionen.

Die vom Polizeipräsidium Westhessen bei Stadt und Landkreis angeregte Waffenverbotszone ist Teil des im März unterzeichneten 10-Punkte-Plans von Polizei und Stadt zur Steigerung der Sicherheit auf Limburgs Straßen. Von allen Beteiligten wurde die neu eingerichtete Waffenverbotszone als ein
wichtiger Baustein der Limburger Sicherheitsarchitektur beschrieben.

Gemeinsame Streifengänge von Stadt und Landespolizei gab es auch schon in der Vergangenheit,
wobei diese als Teil des 10-Punkte-Plans entsprechend intensiviert wurden.

Aus diesem “Kontroll-Duo” soll nun aber auch immer öfter ein “Kontroll-Trio” werden.

Teile der Waffenverbotszone liegen nämlich im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Aus diesem Grund waren am Mittwochabend auch Kräfte der Bundespolizei in die Maßnahmen eingebunden und führten im Bahnhof Limburg intensivierte Überwachungsmaßnahmen durch.

Leitender Polizeidirektor Rocco Stein führte aus, dass “Bahnhofsvorplatz und Bahnhofsgebiet einen gemeinsamen kriminalgeografischen Raum darstellen. Die Waffenverbotszone stärkt die Sicherheit der Menschen im Umfeld des Bahnhofs und richtigerweise auch im Bahnhof selbst.”

Polizeipräsident Felix Paschek wies auf Erfolge der Wiesbadener Waffenverbotszone hin.

Die Erfahrungen der Polizei in Wiesbaden zeigen, dass die Waffenverbotszone dort ein wirksames Instrument zur Steigerung der Sicherheit auf der Straße darstellt. Diese polizeilichen Erfahrungen werden eindrücklich durch eine wissenschaftliche Evaluation der Justus-Liebig-Universität in Gießen gestützt, welche eindeutig gezeigt habe, dass diese als Erfolgsmodell bezeichnet werden muss.

“Waffenverbotszonen führen dazu, dass weniger Messer auf der Straße mitgeführt werden – egal ob von Straftätern oder bei jungen Menschen, die sich mit Messern vermeintlich schützen wollen. Und wenn ich kein Messer dabeihabe, kann ich es auch nicht einsetzten! Das schützt mögliche Opfer vor schwersten Verletzungen aber auch potenzielle Täter vor ihrer eigenen Courage. Es gibt keinen vernünftigen Grund, abends ein Messer mitzuführen.”, führte Paschek aus.

1. Stadtrat Michael Stanke erläuterte: “Die Ausweisung einer Waffenverbotszone gehört zu einem ganzen Paket an Maßnahmen, die wir bereits umsetzen oder noch umsetzen werden, um das Sicherheitsgefühl in der Innenstadt zu stärken. Ich bin überzeugt davon, dass die Waffenverbotszone, wie auch in anderen Städten, Wirkung zeigen wird.”
Der Erste Kreisbeigeordnete, Jörg Sauer führte weiter aus: “Die Waffenverbotszone ist einer der sicherlich noch weiter erforderlichen Schritte, um sowohl das Sicherheitsgefühl der Menschen als auch die tatsächliche Sicherheit zu stärken.”

Allgemeine Informationen zur Waffenverbotszone

Die Waffenverbotszone umfasst das Gelände des Bahnhofs mit allen Bahnsteigen, den Bahnhofsplatz mit dem Verkehrskreisel am Kreuzungspunkt mit der Weiersteinstraße und der Schiede, die obere Bahnhofsstraße (zwischen Schiede und Neumarkt), die Werner-Senger-Straße (zwischen der Graupfortstraße und der Einmündung der oberen Bahnhofstraße), die Graupfortstraße (von der Schiede bis zum Zugangsbereich der Marienschule), den ZOB Nord einschließlich des darüber befindlichen Parkhauses, die Fußgängerunterführung vom Bahnhofsplatz zum ZOB Süd sowie dessen Verkehrsflächen.

Das Führen von Waffen, das betrifft auch Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern, ist in dem Geltungsbereich in der Zeit von 20 bis 5 Uhr verboten. Ausnahmen gelten dabei unter anderem für die Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und Mitarbeitende des städtischen Ordnungsamtes.

Wer gegen die Auflagen der Waffenverbotszone verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Nach Wiesbaden und Frankfurt ist der Bereich rund um den Limburger Bahnhof die dritte ausgewiesene Waffenverbotszone in Hessen.

Aktuell wird in Marburg und Gießen die Ausweisung solcher Zonen in Betracht gezogen. Grundsätzlich auch außerhalb von Waffenverbotszonen verboten und strafbar nach dem Waffengesetz sind
Spring- und Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser.

Ebenso ist nach dem Waffengesetz das Mitführen von sogenannten Einhandmessern in der Öffentlichkeit verboten; andere Messer hingegen sind erst mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern nicht mehr zulässig.

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