Seit dem 16. März 2020 kontrolliert die Bundespolizei die Einreise unter anderem an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen.
Ein Überschreiten der Grenze ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen gestattet. Andere Grenzübergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dürfen zum Zwecke des Grenzübertrittes nicht mehr genutzt werden.
Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge.
Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Überschreiten der Grenze an dafür nicht vorgesehenen Stellen, zum Beispiel durch Umfahren einer Absperrung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Ordnungswidrigkeit wird gemäß § 25 Abs 2 Nr. 3, Abs. 5 Passgesetz oder § 98 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Aufenthaltsgesetz mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.
Bitte bedenken Sie: Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, aber auch von Frankreich und Luxemburg.
Quelle Bundespolizei Koblenz