Seit dem 16. Mรคrz 2020 kontrolliert die Bundespolizei die Einreise unter anderem an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen.
Ein รberschreiten der Grenze ist ausschlieรlich an den hierfรผr vorgesehenen und zugelassenen Grenzรผbergangsstellen gestattet. Andere Grenzรผbergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundeslรคndern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dรผrfen zum Zwecke des Grenzรผbertrittes nicht mehr genutzt werden.
Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge.
Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das รberschreiten der Grenze an dafรผr nicht vorgesehenen Stellen, zum Beispiel durch Umfahren einer Absperrung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Ordnungswidrigkeit wird gemรคร ยง 25 Abs 2 Nr. 3, Abs. 5 Passgesetz oder ยง 98 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Aufenthaltsgesetz mit einem Buรgeld in Hรถhe von 250 Euro geahndet.
Bitte bedenken Sie: Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der Bรผrgerinnen und Bรผrger in Deutschland, aber auch von Frankreich und Luxemburg.
Quelle Bundespolizei Koblenzย
