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Umgehung der Grenzkontrolle kostet bis zu 250 Euro

6. April 2020 1 Min. Lesezeit
blaulicht meldung

Seit dem 16. Mรคrz 2020 kontrolliert die Bundespolizei die Einreise unter anderem an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen.
Ein รœberschreiten der Grenze ist ausschlieรŸlich an den hierfรผr vorgesehenen und zugelassenen Grenzรผbergangsstellen gestattet. Andere Grenzรผbergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundeslรคndern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dรผrfen zum Zwecke des Grenzรผbertrittes nicht mehr genutzt werden.
Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge.

Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das รœberschreiten der Grenze an dafรผr nicht vorgesehenen Stellen, zum Beispiel durch Umfahren einer Absperrung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Ordnungswidrigkeit wird gemรครŸ ยง 25 Abs 2 Nr. 3, Abs. 5 Passgesetz oder ยง 98 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Aufenthaltsgesetz mit einem BuรŸgeld in Hรถhe von 250 Euro geahndet.

Bitte bedenken Sie: Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der Bรผrgerinnen und Bรผrger in Deutschland, aber auch von Frankreich und Luxemburg.

 

Quelle Bundespolizei Koblenzย 

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