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Unbelehrbarer Kastenwagenfahrer – Pole muss Fahrzeug zurücklassen

27. Juni 2024 1 Min. Lesezeit
Füssen Bundespolizei

Unbelehrbarer Kastenwagenfahrer/ Pole muss Fahrzeug zurücklassen

Füssen –

Am Mittwoch (26. Juni) hat die Bundespolizei in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen (BAB 7)
einen Haftbefehl gegen einen polnischen Staatsangehörigen vollstreckt. Aus demselben Grund,
weswegen der Mann verurteilt worden war, erhielt er nun erneut eine Anzeige.

Kemptener Bundespolizisten kontrollierten in den frühen Morgenstunden
einen polnischen Fahrzeuglenker.

Der 49-Jährige legte dazu seinen polnischen Ausweis sowie Führerschein vor. Die Beamten stellten bei der anschließenden Fahndungsüberprüfung fest, dass der Mann seit April per Haftbefehl gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte gegen den Polen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Die vom Gericht verhängt Geldstrafe von über 1.000 Euro konnte der Verurteilte zahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Die Bundespolizisten ermittelten aber, dass der Führerschein des Mannes seitens der polnischen Behörden widerrufen und damit für ungültig erklärt worden war. Daher erhielt er nun erneut eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten wurde der Mann schließlich auf freien Fuß entlassen, jedoch ohne die Fahrzeugschlüssel. Den Wagen muss nun jemand abholen, der über eine Fahrerlaubnis verfügt.

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