Am 14.03.2020 um 23:43 Uhr befuhr ein 22-jähriger Pkw-Fahrer die B 9 in der Gemarkung Mülheim-Kärlich aus Richtung Andernach kommend in Fahrtrichtung Koblenz. Kurz vor der Ausfahrt zum Industriegebiet Mülheim-Kärlich verlor der Pkw-Fahrer vermutlich auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Pkw und schlug mit der linken Fahrzeugseite in die Mittelschutzplanke ein. Von dieser wurde er abgewiesen und kollidierte hiernach mit der Außenschutzplanke.
Von dieser wurde er erneut abgewiesen und kam schlussendlich auf der linken Fahrspur zum Stillstand. Durch den Verkehrsunfall wurde der 22-jährige Pkw-Fahrer schwer-, aber glücklicherweise nicht lebensgefährlich verletzt. Er wurde zur weiteren Untersuchung in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Am Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Dieser musste von der Unfallörtlichkeit abgeschleppt werden.
Auch die Außenschutzplanke wurde erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnten Hinweise darauf erlangt werden, dass der Pkw-Fahrer zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand.
Bei diesem wurde daher eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da sich herausstellte, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die entsprechenden Strafverfahren wurden eingeleitet.
Bilder: Uwe Schumann