Am 14.03.2020 um 23:43 Uhr befuhr ein 22-jรคhriger Pkw-Fahrer die B 9 in der Gemarkung Mรผlheim-Kรคrlich aus Richtung Andernach kommend in Fahrtrichtung Koblenz. Kurz vor der Ausfahrt zum Industriegebiet Mรผlheim-Kรคrlich verlor der Pkw-Fahrer vermutlich auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle รผber seinen Pkw und schlug mit der linken Fahrzeugseite in die Mittelschutzplanke ein. Von dieser wurde er abgewiesen und kollidierte hiernach mit der Auรenschutzplanke.

Von dieser wurde er erneut abgewiesen und kam schlussendlich auf der linken Fahrspur zum Stillstand. Durch den Verkehrsunfall wurde der 22-jรคhrige Pkw-Fahrer schwer-, aber glรผcklicherweise nicht lebensgefรคhrlich verletzt. Er wurde zur weiteren Untersuchung in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Am Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Dieser musste von der Unfallรถrtlichkeit abgeschleppt werden.

Auch die Auรenschutzplanke wurde erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnten Hinweise darauf erlangt werden, dass der Pkw-Fahrer zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss alkoholischer Getrรคnke stand.
Bei diesem wurde daher eine Blutprobe entnommen. Der Fรผhrerschein konnte nicht sichergestellt werden, da sich herausstellte, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz einer gรผltigen Fahrerlaubnis ist. Die entsprechenden Strafverfahren wurden eingeleitet.
Bilder: Uwe Schumann
