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Untersuchungshaft nach missglücktem Selbstmord

Untersuchungshaft nach missglücktem Selbstmord

Auf die gestrige gemeinsame Presseerklärung mit dem Polizeipräsidium Westpfalz nehme ich Bezug.

Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern hat heute gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des Verdachts des Heimtückemordes erlassen, weil der dringende Verdacht besteht, er habe seine schlafende Ehefrau mit einer Eisenstange erschlagen.

Der Beschuldigte befindet sich auf Grund des von ihm vermutlich in Selbsttötungsabsicht herbeigeführten gestrigen Unfalls noch immer in intensivmedizinischer Behandlung, es besteht aber keine Lebensgefahr. Er hat sich bisher nicht zum Tatvorwurf geäußert, die Motivlage ist daher unklar.

Nunenmann

Oberstaatsanwalt

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