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Unwetterkatastrophe im Ahrtal – Stand der Ermittlungen

21. Dezember 2021 3 Min. Lesezeit
Hochwasser Ahrtal

Am 06.08.2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlรคssigen Tรถtung und fahrlรคssigen Kรถrperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt.
In der in diesem Zusammenhang durchgefรผhrten Pressekonferenz vom gleichen Tag hatte die Staatsanwaltschaft angekรผndigt, die Medien und die ร–ffentlichkeit fortlaufend รผber den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berรผcksichtigung der fรผr beide Beschuldigte geltenden Unschuldsvermutung rechtlich mรถglich ist.

Dieser Zusage und dem skizzierten Rechtsrahmen entsprechend sollen mit dieser Presseerklรคrung die bisher vorgenommenen Ermittlungsschritte sowie das weiter geplante Vorgehen dargestellt werden.

Das Ermittlungsverfahren gliedert sich in aufeinander aufbauende Schritte. Die bisher durchgefรผhrten Ermittlungen dienten vorrangig dazu, mรถglichst umfassend Informationen zum Ablauf der Unwetterkatastrophe zu sammeln. Zu diesem Zweck wurden die Geodaten des Katastrophengebiets sowie Wetterdaten beigezogen und รผber 200 Zeuginnen und Zeugen vernommen, bei denen es sich zu einem GroรŸteil um Rettungskrรคfte und Personen gehandelt hat, die sich รผber die hier eingerichtete Mailanschrift unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de gemeldet hatten. Zur Sammlung der Daten gehรถrte auch die Sichtung der sichergestellten, bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Koblenz sowie bei der Polizei eingegangenen Notrufe. Alle Daten sind zur Rekonstruktion des Hergangs elektronisch erfasst worden, um hieraus eine mรถglichst prรคzise Modellierung des Katastrophengeschehens zu entwickeln. Die geschilderten Arbeiten sind bereits erfreulich weit fortgeschritten, was nicht zuletzt daran liegt, dass das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit Unterstรผtzung aller Polizeiprรคsidien des Landes eine groรŸe Ermittlungsgruppe fรผr die Zeugenvernehmungen, die Datensichtung und die Datenerfassung zur Verfรผgung stellen konnte.

In dem nun anstehenden zweiten Schritt sollen die vorhandenen Informationen zusammengefรผhrt und eingehend bewertet werden. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf der Frage liegen, ob und ab wann ggf. fรผr wen absehbar war, dass es zu massiven รœberschwemmungen mit Personenschรคden oder gar Todesfรคllen kommen wรผrde. Parallel dazu werden die bereits erfolgten Vernehmungen der Mitglieder des Krisenstabes sowie die dort vorhandenen Daten daraufhin รผberprรผft werden, welche Informationen wann und in welcher Form vorlagen und wie diese bewertet worden sind. Da dieser Schritt erfordert, dass alle ermittelnden Beamtinnen und Beamten fundierte Kenntnisse aller Zusammenhรคnge haben, ist zur Vermeidung von Informationsverlusten und รผberzogenen Abstimmungsbedarfen der ermittelnden Personen untereinander die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten auf eine Kernermittlungsgruppe reduziert worden. Hierdurch bleibt gewรคhrleistet, dass die Ermittlungen weiterhin zรผgig und mit Nachdruck gefรผhrt werden.

Eine fundierte inhaltliche Bewertung der bisherigen Ermittlungen ist nach dem Vorstehenden bislang nicht mรถglich; vorschnelle Beurteilungen verbieten sich.
Die Staatsanwaltschaft teilt daher ausdrรผcklich nicht die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Bewertungen einzelner Ermittlungsergebnisse, die ohne Mitwirken der Staatsanwaltschaft in die ร–ffentlichkeit gelangt sind.
Die der รถffentlichen Berichterstattung zu entnehmende Wiedergabe einzelner Aussagen oder Erkenntnisse ersetzt eine sorgfรคltige Gesamtschau aller Ermittlungsergebnisse – die die Staatsanwaltschaft mรถglichst zรผgig vornehmen wird – nicht. Fรผr beide Beschuldigte gilt daher auch im Lichte der so genannten Rechercheergebnisse in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft wird die Medien und die ร–ffentlichkeit auch weiterhin รผber den Gang der Ermittlungen auf dem Laufenden halten. Hiermit sowie durch die mit dem Opferbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz vereinbarte Kooperation soll auch den verstรคndlichen Belangen von Hinterbliebenen und Geschรคdigten der Flutkatastrophe entgegengekommen werden.

AbschlieรŸend weise ich darauf hin, dass das eigens fรผr Hinweise aus der Bevรถlkerung eingerichtete E-Mail-Postfach unwetter.stako@genstako.jm.rlp.deย weiterhin geรถffnet ist.
Fรผr die vielen konstruktiven Hinweise, die dort bereits eingegangen sind, mรถchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.

gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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