Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlรคssigen Tรถtung und der fahrlรคssigen Kรถrperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekรผndigt, die Medien und die รffentlichkeit fortlaufend รผber den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berรผcksichtigung der fรผr die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich mรถglich ist. Dieser Ankรผndigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021 und 15.03.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt. Diese Mitteilungen werden nunmehr ergรคnzt:
Die Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen sind – soweit dies bei dem gegenwรคrtigen Ermittlungsstand beurteilt werden kann – abgeschlossen. Die hierdurch und durch Datenauswertungen gewonnenen Erkenntnisse werden zusammengefasst und durch die Polizei ausgewertet. Es ist naturgemรคร gleichwohl nicht auszuschlieรen, dass sich dadurch oder durch ggf. erfolgende Einlassungen der Beschuldigten noch Ermittlungsansรคtze ergeben, denen nachzugehen sein wird.
Parallel dazu hat die Staatsanwaltschaft Koblenz einen hydrologischen Sachverstรคndigen mit der naturwissenschaftlichen รberprรผfung und Ergรคnzung der bisher gewonnenen Erkenntnisse beauftragt. Dies soll dazu beitragen, den Ablauf der Flutkatastrophe so genau wie mรถglich zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktion soll dazu dienen, die Vorhersehbarkeit der Katastrophe und den Umgang mit ihr durch die am 14./15.07.2021 mit dem Katastrophenschutz betrauten Personen strafrechtlich beurteilen zu kรถnnen.
Darรผber hinaus wird die Staatsanwaltschaft den Untersuchungsausschuss “Flutkatastrophe” des Landtages Rheinland-Pfalz, der auf eine entsprechende Bitte bereits Materialien zur Verfรผgung gestellt hat, um die รbermittlung weiterer Unterlagen bitten. Auch diese werden in die abschlieรenden Bewertungen der Staatsanwaltschaft einflieรen. Lediglich der Vollstรคndigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft fortlaufend prรผft, ob die bisherigen Ermittlungsergebnisse Anlass zur Einleitung von Ermittlungen gegen andere als die bisher beschuldigten Personen gibt. Dies ist aus den in der Pressemitteilung vom 15.03.2022 erlรคuterten, fortbestehenden Grรผnden jedoch bisher nicht der Fall.
Ein Zeitpunkt fรผr eine abschlieรende Entscheidung ist derzeit nicht sicher prognostizierbar. Die Ermittlungen werden jedoch auch weiterhin mit groรem Nachdruck und dem Ziel eines mรถglichst baldigen Verfahrensabschlusses gefรผhrt.
Die Staatsanwaltschaft wird die รffentlichkeit รผber den Fortgang des Verfahrens auch weiterhin unterrichten. Wir bitten jedoch um Verstรคndnis dafรผr, dass aus Grรผnden des Persรถnlichkeitsschutzes der Beteiligten, der Unschuldsvermutung fรผr die Beschuldigten und zur Vermeidung einer Gefรคhrdung des Untersuchungszwecks weitergehende Auskรผnfte bis auf Weiteres nicht mรถglich sind.
