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Upskirting und Fotografieren in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte

5. Mai 2020 1 Min. Lesezeit
Vogelgrippe im Westerwaldkreis

Diese Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung werden endlich strafbewehrt

Am Mittwoch debattiert der Deutschen Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persรถnlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Dazu erklรคren die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schรถn, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Yvonne Magwas:

Nadine Schรถn: “Seit vielen Monaten bewegt uns das Thema Upskirting genauso wie das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt.
Es ist gut, dass beide Taten nun endlich unter Strafe gestellt werden und damit den Tรคtern deutlich gemacht wird, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist. Solche รœberriffe in die Intimsphรคre einer Frau sind demรผtigend und verletzend.
Es ist traurig, aber leider notwendig, dass wir einen Straftatbestand brauchen, der sicherstellen soll, dass sich Frauen und Mรคdchen im รถffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden kรถnnen.”

Yvonne Magwas: “Heimliches Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte, sie verletzen Frauen und haben oft psychische Folgen. Darum gehรถren diese Taten ins Strafgesetzbuch. Das setzen wir jetzt um. Bislang galt dies nur als Ordnungswidrigkeit. Betroffene Frauen und Mรคdchen mussten ihren Belรคstiger auffordern, Bilder und Videos zu lรถschen. Erst wenn er der Aufforderung nicht nachkam, konnte ein Zivilverfahren angestrebt werden. Diese Demรผtigung wird den Betroffenen zukรผnftig erspart.”

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

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