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Upskirting und Fotografieren in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte

5. Mai 2020 2 minutes read
Vogelgrippe im Westerwaldkreis

Diese Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung werden endlich strafbewehrt

Am Mittwoch debattiert der Deutschen Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Yvonne Magwas:

Nadine Schön: “Seit vielen Monaten bewegt uns das Thema Upskirting genauso wie das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt.
Es ist gut, dass beide Taten nun endlich unter Strafe gestellt werden und damit den Tätern deutlich gemacht wird, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist. Solche Überriffe in die Intimsphäre einer Frau sind demütigend und verletzend.
Es ist traurig, aber leider notwendig, dass wir einen Straftatbestand brauchen, der sicherstellen soll, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können.”

Yvonne Magwas: “Heimliches Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte, sie verletzen Frauen und haben oft psychische Folgen. Darum gehören diese Taten ins Strafgesetzbuch. Das setzen wir jetzt um. Bislang galt dies nur als Ordnungswidrigkeit. Betroffene Frauen und Mädchen mussten ihren Belästiger auffordern, Bilder und Videos zu löschen. Erst wenn er der Aufforderung nicht nachkam, konnte ein Zivilverfahren angestrebt werden. Diese Demütigung wird den Betroffenen zukünftig erspart.”

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

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