Urteil am Landgericht Koblenz: Sieben Jahre Haft wegen schwerer Sexualdelikte
Das Landgericht Koblenz hat einen 47-jährigen Mann wegen schwerer Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine damalige Ehefrau mehrfach vergewaltigte und sich zudem an seiner eigenen Tochter sowie an der Stieftochter vergangen hatte. Das Urteil Landgericht Koblenz Sexualdelikte ist noch nicht rechtskräftig.
Mehrere Tatkomplexe über Jahre hinweg
Nach Überzeugung des Gerichts beging der Mann vier Fälle der Vergewaltigung sowie fünf Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die Taten sollen sich zwischen 2016 und 2019 ereignet haben. Als Tatorte nannte die Anklage den Landkreis Ahrweiler sowie eine Stadt in Nordrhein-Westfalen.
Die Staatsanwaltschaft schilderte bereits zum Prozessauftakt im November 2025 erschütternde Details. Demnach weinte die Ehefrau während der Übergriffe. In einem weiteren Fall versuchte eines der Kinder, den Angeklagten durch das Verschieben von Möbeln am Betreten des Zimmers zu hindern. Diese Schilderungen prägten das Verfahren am Landgericht Koblenz nachhaltig.
Angeklagter bestritt die Vorwürfe
Trotz der schweren Vorwürfe beteuerte der 47-Jährige bis zuletzt seine Unschuld. Beim Prozessauftakt erklärte er über eine Übersetzerin, er habe keine der Taten begangen. Er stellte seine frühere Ehefrau als psychisch instabil dar und behauptete, sie habe unter suizidalen Gedanken sowie selbstverletzendem Verhalten gelitten. Außerdem warf er ihr vor, ihn geschlagen und beleidigt zu haben.
Auch den sexuellen Missbrauch der beiden minderjährigen Mädchen bestritt der Mann ausdrücklich. Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht und wertete die Aussagen der Geschädigten sowie weitere Beweise als glaubhaft.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil Landgericht Koblenz Sexualdelikte fiel Anfang Januar und ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb der gesetzlichen Fristen Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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