Urteil – Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren
Parkverbot - Private Fotos - Anzeige
Jetzt gibt es ein Urteil: Wer Fotos von falschparkenden Autos im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit nicht gegen den Datenschutz.
Das geht aus zwei veröffentlichten Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor. Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung – samt einer Gebühr von je 100 Euro.
Dagegen zogen die beiden vor Gericht.
Wichtig: Hier geht es NICHT um fotografierte Fahrer, sondern Bilder von den falsch abgestellten Autos.
Verkehrsrechtsanwalt Arndt Kempgens (54) „Das dürfte ganz enorme Breitenwirkung haben, es geht letztlich auch um die Zukunft privater Anzeigen und Falschparker-Apps.“
Denn: Ohne den Fotobeweis werden Verfahren spätestens bei Gericht eingestellt. Kempgens: „Parksünder müssen bei Privatanzeigen meist nur mit Bußgeld rechnen, wenn der Verstoß mit Fotos nachweisbar ist.“
Grundsätzlich kann jedermann schon immer Verstöße bzw. Verdachtsfälle bei Behörden melden. Der Anzeigende muss übrigens nicht selbst von dem Verstoß negativ betroffen sein. Problem war immer die Beweislage. Ein Foto hilft.
Werden Ordnungsbehörden jetzt von Anzeigen überflutet? Ist zu erwarten, meint Kempgens. Allerdings registrierten Ordnungsämter schon seit Jahren einen Anstieg der privaten Anzeigen. Die kommen jetzt aber mit dem Segen eines wichtigen Verwaltungsgerichts.
Hinweis: Die Urteile (AZ: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) sind noch nicht rechtskräftig.