Urteil des Landgerichts Koblenz wegen Mordes an Ex-Freundin !
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und weiterer Straftaten zu einer
lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen der Strafkammer plante der Angeklagte einen sog. Mitnahmesuizid, sollte die Geschรคdigte eine Wiederaufnahme der Beziehung mit ihm ablehnen. Nachdem sie dies getan hatte, tรถtete der Angeklagte sie im Dezember 2022 mit 22 Messerstichen. Das tรถdlich verletzte Opfer verbrachte er auf den Beifahrersitz seines Pkw, in dem er sich durch eine Kollision bei schneller Fahrt spรคter selbst tรถten wollte. Auf der Autobahn rammte der Angeklagte sodann mit einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h zunรคchst seinen Weg frei, bevor er auf einem anderen Streckenabschnitt die Kontrolle รผber sein Fahrzeug verlor.
Der zustรคndige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste รberprรผfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskrรคftig.
