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Urteil gegen 20-jährigen Angeklagten wegen Mord auf den “Neuköllner Maientagen” bestätigt

Berlin - Jugendstrafe - Mord - Urteil

Urteil wegen Mordes auf den “Neuköllner Maientagen” rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 23. Februar 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte mit einem Mittäter dem Opfer, das sich zur Tatzeit keines Angriffs versah und dem sich die Täter lautlos angenähert hatten, auf dem Volksfest insgesamt zehn Mal wuchtig überwiegend in den Oberkörper.

Zwei Stiche verletzten das Herz und die Aorta; der 25-jährige Geschädigte starb durch Verbluten auf dem Weg ins Krankenhaus. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten wegen eines verweigerten Handschlags. Bei einem Aufeinandertreffen an einem Kiosk in Neukölln hatte der Geschädigte seinerseits den Angeklagten mit einem Messer am Rücken verletzt.

Für diese “Demütigung” wollte sich der Angeklagte rächen und nicht erneut als “Verlierer” vom Platz gehen. Das Landgericht Berlin I hat die Tat als heimtückisch und die Beweggründe als niedrig bewertet und den Angeklagten daher wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld nach § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG hat es verneint.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.

 

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