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Urteil gegen Berliner Ex-Senatorin und Marketing-Agentur-Chef wegen Korruption rechtskräftig

30. Dezember 2025 2 minutes read
Angriff auf einen Polizisten

Urteil gegen Berliner Ex-Senatorin wegen Bestechlichkeit rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat ein aufsehenerregendes Korruptionsverfahren abgeschlossen. Der 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig verwarf die Revisionen einer ehemaligen Berliner Senatorin sowie des Inhabers einer Marketing-Agentur. Damit bleiben die vom Landgericht Berlin I verhängten Bewährungsstrafen wegen Bestechlichkeit und Bestechung bestehen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Enge politische Kontakte und millionenschwere Fördergelder

Nach den Feststellungen des Gerichts pflegte der verurteilte Unternehmer über Jahre hinweg enge Kontakte zur Berliner Landespolitik und Verwaltung. Zwischen 2015 und 2021 erhielt er für verschiedene Ausbildungsprojekte Fördermittel von mehr als vier Millionen Euro aus der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Diese Verbindungen bildeten den Hintergrund für die später beanstandeten Vorgänge.

Anfang 2019 stellte der Unternehmer der damaligen Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung das Projekt „Pflege Deine Zukunft“ vor. Ziel war es, Schülerinnen und Schüler über Pflegeberufe zu informieren und sie über soziale Medien mit Ausbildungsbetrieben zu vernetzen. Die Senatorin unterstützte das Vorhaben politisch, da sie einen akuten Fachkräftemangel im Pflegebereich erkannte.

Private Vorteile und Vermischung von Amt und Persönlichkeit

Parallel zur Projektplanung beauftragte die Senatorin ab Juni 2019 die Marketing-Agentur des Unternehmers mit privaten Leistungen. Dazu gehörte unter anderem die Gestaltung der Einladungskarten zu ihrer Hochzeitsfeier sowie weitere Dienstleistungen. Trotz mehrfacher Nachfragen erhielt sie keine Rechnungen und ging zutreffend davon aus, dass die Leistungen kostenlos erbracht wurden. Sie nahm dieses Entgegenkommen bewusst an.

Das Gericht stellte fest, dass die ehemalige Senatorin dienstliche und private Interessen miteinander vermengte. Sie verschaffte sich persönliche Vorteile und nahm billigend in Kauf, dass der Eindruck ihrer Käuflichkeit entstand. Der Unternehmer wiederum erbrachte die Leistungen unentgeltlich, um seine Chancen auf Förderentscheidungen im Zusammenhang mit dem Pflegeprojekt zu verbessern.

Keine nachweisbare Einflussnahme – dennoch strafbar

Zwar konnte das Landgericht nicht feststellen, dass konkrete Diensthandlungen tatsächlich beeinflusst wurden. Dennoch erfüllte das Verhalten beider Angeklagten den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung. In den Jahren 2020 und 2021 flossen dem Unternehmer weiterhin Fördermittel in sechsstelliger Höhe zu.

Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend und erkannte keine Rechtsfehler. Damit setzte er ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Korruption in der Politik. Weitere Hintergründe zu vergleichbaren Verfahren findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

Offizielle Informationen stellt zudem die Bundesgerichtshof bereit. Auch die Berliner Justizverwaltung informiert über Korruptionsverfahren und Präventionsmaßnahmen.

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