BGH bestätigt Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Kindern im Wesentlichen bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts München I rechtskräftig abgeschlossen.
Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten
Das Landgericht München I hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen verurteilt. Die Taten standen jeweils in Tateinheit mit weiteren Straftatbeständen, darunter Vergewaltigung.
Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. In weiteren Anklagepunkten sprach das Landgericht den Angeklagten frei.
Taten fanden in Brasilien statt
Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte zwischen dem 3. Dezember 2019 und dem 17. Januar 2021 die am 4. Dezember 2007 geborene Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin.
Der Mann hatte das Mädchen gemeinsam mit seiner Partnerin in den Haushalt aufgenommen und behandelte sie nach den Feststellungen wie eine eigene Tochter. Während des Tatzeitraums veranlasste er das Kind mehrfach dazu, sexuelle Handlungen gegen seinen erkennbaren Willen vorzunehmen. In mehreren Fällen setzte er dabei Gewalt ein.
Die Taten ereigneten sich in Brasilien. Zudem nahm der Angeklagte sämtliche Taten auf Video auf.
Weiteres Strafverfahren in Brasilien
Gegen den Angeklagten läuft auch in Brasilien ein Strafverfahren. Dieses umfasst zumindest auch die Vorwürfe, die Gegenstand des deutschen Verfahrens waren.
Nach den vorliegenden Informationen wurde der Mann dort bereits in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Jahren verurteilt. Diese Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
Revision weitgehend erfolglos
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten. Dieser hatte eine Verletzung materiellen Rechts gerügt.
Die Karlsruher Richter verwarfen das Rechtsmittel im Wesentlichen als unbegründet. Zwar stellte der Senat Fehler bei der Bewertung der Konkurrenzen sowie bei der Strafzumessung fest. Diese wirkten sich nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe aus.
Der Bundesgerichtshof korrigierte die festgestellten Fehler selbst. Die Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten blieb unverändert bestehen.
Urteil rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren in Deutschland rechtskräftig abgeschlossen.
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