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Urteil im Amokprozess erwartet – ist der Täter schuldunfähig..?

Im Prozess um die Amokfahrt von Trier hat die Verteidigung des Angeklagten am Donnerstagmorgen ihre Plädoyers verlesen. Die Verteidiger sprachen sich gegen eine lebenslange Haft für ihren Mandanten aus. Sie plädierten für eine Haftstrafe von maximal 15 Jahren. 

Dafür argumentierten sie mit einem psychiatrischen Gutachten, das dem mutmaßlichen Amokfahrer Wahnvorstellungen und somit eine verminderte Schuldfähigkeit attestierte.

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