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Urteil im Diddy-Prozess!

2. Juli 2025 1 minute read
Kinderleiche in Güstrow

Teil-Schuldspruch im US-Prozess – Freispruch bei Menschenhandels-Vorwürfen

Im Strafprozess gegen den US-Musikproduzenten und Rapstar Sean „Diddy“ Combs (55) kam es am Mittwoch in New York zu einem überraschenden Urteil. Die Jury sprach den Künstler in mehreren zentralen Punkten frei – verurteilte ihn jedoch in einem Teilaspekt.

Diddy wurde schuldig gesprochen wegen eines Verstoßes gegen den sogenannten „Mann Act“. Dabei handelt es sich um ein US-Bundesgesetz, das den Transport von Personen zu sexuellen Zwecken über Staatsgrenzen hinweg regelt.

Laut Anklage ließ Combs weibliche Bekannte sowie männliche Sexarbeiter durch die USA fliegen.

Ziel: Sie sollten an gemeinsamen Sex-Treffen teilnehmen. Diese Praxis wertete das Gericht als rechtswidrig.

Freispruch bei schweren Vorwürfen

Die weit schwereren Vorwürfe, darunter Menschenhandel und organisierte Kriminalität, blieben hingegen ohne Schuldspruch. Die Jury, bestehend aus acht Männern und vier Frauen, beriet drei Tage lang.

Ihr Urteil: Es fehlten die ausreichenden Beweise für ein kriminelles Umfeld aus Zwang, Gewalt und Drogenpartys, wie es die Anklage behauptet hatte.

Keine Höchststrafe erwartet

Trotz der Verurteilung wegen des Mann Act gilt: Ein langes Gefängnisurteil für Combs ist nach aktueller Einschätzung eher unwahrscheinlich. Das Strafmaß steht noch aus.

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