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Urteil im Diddy-Prozess!

2. Juli 2025 1 Min. Lesezeit
Kinderleiche in Gรผstrow

Teil-Schuldspruch im US-Prozess โ€“ Freispruch bei Menschenhandels-Vorwรผrfen

Im Strafprozess gegen den US-Musikproduzenten und Rapstar Sean โ€žDiddyโ€œ Combs (55) kam es am Mittwoch in New York zu einem รผberraschenden Urteil. Die Jury sprach den Kรผnstler in mehreren zentralen Punkten frei โ€“ verurteilte ihn jedoch in einem Teilaspekt.

Diddy wurde schuldig gesprochen wegen eines VerstoรŸes gegen den sogenannten โ€žMann Actโ€œ. Dabei handelt es sich um ein US-Bundesgesetz, das den Transport von Personen zu sexuellen Zwecken รผber Staatsgrenzen hinweg regelt.

Laut Anklage lieรŸ Combs weibliche Bekannte sowie mรคnnliche Sexarbeiter durch die USA fliegen.

Ziel: Sie sollten an gemeinsamen Sex-Treffen teilnehmen. Diese Praxis wertete das Gericht als rechtswidrig.

Freispruch bei schweren Vorwรผrfen

Die weit schwereren Vorwรผrfe, darunter Menschenhandel und organisierte Kriminalitรคt, blieben hingegen ohne Schuldspruch. Die Jury, bestehend aus acht Mรคnnern und vier Frauen, beriet drei Tage lang.

Ihr Urteil: Es fehlten die ausreichenden Beweise fรผr ein kriminelles Umfeld aus Zwang, Gewalt und Drogenpartys, wie es die Anklage behauptet hatte.

Keine Hรถchststrafe erwartet

Trotz der Verurteilung wegen des Mann Act gilt: Ein langes Gefรคngnisurteil fรผr Combs ist nach aktueller Einschรคtzung eher unwahrscheinlich. Das StrafmaรŸ steht noch aus.

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