Teil-Schuldspruch im US-Prozess โ Freispruch bei Menschenhandels-Vorwรผrfen
Im Strafprozess gegen den US-Musikproduzenten und Rapstar Sean โDiddyโ Combs (55) kam es am Mittwoch in New York zu einem รผberraschenden Urteil. Die Jury sprach den Kรผnstler in mehreren zentralen Punkten frei โ verurteilte ihn jedoch in einem Teilaspekt.
Diddy wurde schuldig gesprochen wegen eines Verstoรes gegen den sogenannten โMann Actโ. Dabei handelt es sich um ein US-Bundesgesetz, das den Transport von Personen zu sexuellen Zwecken รผber Staatsgrenzen hinweg regelt.
Laut Anklage lieร Combs weibliche Bekannte sowie mรคnnliche Sexarbeiter durch die USA fliegen.
Ziel: Sie sollten an gemeinsamen Sex-Treffen teilnehmen. Diese Praxis wertete das Gericht als rechtswidrig.
Freispruch bei schweren Vorwรผrfen
Die weit schwereren Vorwรผrfe, darunter Menschenhandel und organisierte Kriminalitรคt, blieben hingegen ohne Schuldspruch. Die Jury, bestehend aus acht Mรคnnern und vier Frauen, beriet drei Tage lang.
Ihr Urteil: Es fehlten die ausreichenden Beweise fรผr ein kriminelles Umfeld aus Zwang, Gewalt und Drogenpartys, wie es die Anklage behauptet hatte.
Keine Hรถchststrafe erwartet
Trotz der Verurteilung wegen des Mann Act gilt: Ein langes Gefรคngnisurteil fรผr Combs ist nach aktueller Einschรคtzung eher unwahrscheinlich. Das Strafmaร steht noch aus.
