Urteil im Fall Luise: Familie erhält 144.000 Euro
Drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz ein Urteil gefällt. Die Familie des getöteten Mädchens erhält insgesamt 144.000 Euro. Dazu gehören 125.000 Euro Schmerzensgeld, 15.000 Euro Beerdigungskosten sowie 4.000 Euro Anwaltskosten.
Richter Martin Junker gab der Klage der Eltern und der minderjährigen Schwester am Donnerstag statt. In seiner Urteilsbegründung sprach er von einer „heimtückischen Mordtat aus niedrigen Beweggründen“, die die Kammer fassungslos mache.
Urteil im Fall Luise sorgt weiter für Entsetzen
Die Familie hatte insgesamt rund 180.000 Euro gefordert. Mit dem Zivilprozess wollten die Eltern nach Angaben ihres Anwalts ein Zeichen setzen. Das Verbrechen dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Die beiden Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt erst 12 und 13 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters konnten sie strafrechtlich nicht belangt werden. Erst nach Rechtskraft des Urteils müssen die Mädchen beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter die Summe zahlen.
Opferanwalt Jochen Alfes erklärte, dass eine Täterin die gesamte Summe übernehmen müsse, falls die andere zahlungsunfähig sei.
Mädchen lockten Luise in den Wald
Am 11. März 2023 lockten die beiden Mädchen die zwölfjährige Luise aus Freudenberg in ein Waldstück an der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Dort versuchten sie laut Ermittlungen zunächst, das Opfer mit einer Mülltüte zu ersticken.
Als sich Luise wehrte, soll eines der Mädchen sie festgehalten haben, während die andere mit einem spitzen Gegenstand insgesamt 74 Mal zustach.
Der Tatort lag in Rheinland-Pfalz. Deshalb fand der Prozess vor dem Landgericht Koblenz statt. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen. Die beiden Jugendlichen wurden per Video zugeschaltet und sollen die Tat gestanden haben.
Diskussion um Luises Leidensweg
Im Verfahren spielte auch die Frage eine zentrale Rolle, wie lange Luise nach der Attacke noch bei Bewusstsein war. Die Kläger gingen von einem langen Todeskampf aus. Die Verteidigung der Mädchen widersprach dieser Darstellung und bezeichnete die Forderung nach Schmerzensgeld als zu hoch.
Nach Informationen aus der Klageschrift soll die mutmaßliche Haupttäterin bereits Tage vor der Tat in einem Chat geschrieben haben: „Ich bringe die um!“ Hintergrund war offenbar ein Streit unter Jugendlichen im Internet.
Täterinnen leben heute in Betreuungseinrichtungen
Eine der Jugendlichen lebt inzwischen in einer Wohngruppe und besucht wieder eine Schule. Die zweite Täterin befand sich zwischenzeitlich in einer psychiatrischen Einrichtung und soll ebenfalls in eine betreute Wohngruppe wechseln.
Die Behörden wollen beide Mädchen mindestens bis zur Volljährigkeit engmaschig betreuen und therapeutisch begleiten.
Für die Familie von Luise bleibt der Verlust dennoch unermesslich. Auch das nun zugesprochene Geld kann den Schmerz über den Tod der Tochter nicht lindern.
Weitere aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz findest Du auch unter https://blaulichtmyk.de/deutschland/ sowie auf
https://blaulichtmyk.de/news/.
Offizielle Informationen der Justiz Rheinland-Pfalz gibt es unter https://lgko.justiz.rlp.de.
Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.
