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Urteil im “Mordfall Valeriia” !

25. August 2025 2 Min. Lesezeit
Bundesgerichtshof

Urteil im “Mordfall Valeriia” !

BGH bestรคtigt Mordurteil: Lebenslange Freiheitsstrafe nach Kindstรถtung in Dรถbeln

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten verworfen.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 31. Januar 2025 rechtskrรคftig.

Der Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Zusรคtzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Hintergrund der Tat

Der Angeklagte begann im Februar 2024 eine Beziehung mit der Mutter der Getรถteten.

Die Frau war 2022 mit ihren Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflohen.

Zunรคchst entwickelte der Mann ein freundschaftliches Verhรคltnis zu den Tรถchtern.

Die Beziehung endete am 20. Mai 2024 nach einem gewaltsamen Streit.

Der Angeklagte versuchte, das Handy der Frau an sich zu nehmen.

Daraufhin zog er zu seiner Arbeitsstelle nach Tschechien.

Am Abend vor der Tat hielt er sich in Dรถbeln auf.

Er bemerkte den Besuch eines anderen Mannes bei seiner Ex-Partnerin.

Noch in der Nacht fasste er den Entschluss, deren รคltere Tochter zu tรถten.

Ablauf des Verbrechens

Am Morgen darauf lauerte der Mann dem Mรคdchen auf dem Schulweg auf.

Er lockte sie in seinen Pkw und fuhr in ein Waldgebiet.

Dort tรถtete er das Kind.

Sein Motiv war Rache an der Mutter wegen der Trennung und ihres neuen Kontakts.

Rechtliche Bewertung

Das Landgericht wertete die Tat als Mord nach ยง 211 StGB.

Die Richter sahen die Mordmerkmale Heimtรผcke und niedrige Beweggrรผnde erfรผllt.

Besonders die Instrumentalisierung des Kindes als โ€žObjekt der Racheโ€œ fรผhrte zur Annahme der besonderen Schwere der Schuld (ยง 57a StGB).

Entscheidung des BGH

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs รผberprรผfte das Urteil.

Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos.

Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes wurden nicht festgestellt.

Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe endgรผltig rechtskrรคftig.

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