Urteil im “Mordfall Valeriia” !
BGH bestätigt Mordurteil: Lebenslange Freiheitsstrafe nach Kindstötung in Döbeln
Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten verworfen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 31. Januar 2025 rechtskräftig.
Der Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Hintergrund der Tat
Der Angeklagte begann im Februar 2024 eine Beziehung mit der Mutter der Getöteten.
Die Frau war 2022 mit ihren Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflohen.
Zunächst entwickelte der Mann ein freundschaftliches Verhältnis zu den Töchtern.
Die Beziehung endete am 20. Mai 2024 nach einem gewaltsamen Streit.
Der Angeklagte versuchte, das Handy der Frau an sich zu nehmen.
Daraufhin zog er zu seiner Arbeitsstelle nach Tschechien.
Am Abend vor der Tat hielt er sich in Döbeln auf.
Er bemerkte den Besuch eines anderen Mannes bei seiner Ex-Partnerin.
Noch in der Nacht fasste er den Entschluss, deren ältere Tochter zu töten.
Ablauf des Verbrechens
Am Morgen darauf lauerte der Mann dem Mädchen auf dem Schulweg auf.
Er lockte sie in seinen Pkw und fuhr in ein Waldgebiet.
Dort tötete er das Kind.
Sein Motiv war Rache an der Mutter wegen der Trennung und ihres neuen Kontakts.
Rechtliche Bewertung
Das Landgericht wertete die Tat als Mord nach § 211 StGB.
Die Richter sahen die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt.
Besonders die Instrumentalisierung des Kindes als „Objekt der Rache“ führte zur Annahme der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a StGB).
Entscheidung des BGH
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil.
Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos.
Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes wurden nicht festgestellt.
Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe endgültig rechtskräftig.
