In dem Strafprozess um einen mittlerweile 52-jรคhrigen Mann aus Dirmstein, der im Februar 2021 einen anderen Mann zunรคchst mit zwei Schรผssen aus seiner Armbrust attackiert und anschlieรend erdrosselt haben soll, ist heute ein Urteil verkรผndet worden.
Die 1. Groรe Strafkammer des Landgerichts Frankenthal als Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat sie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sein Opfer vorsรคtzlich und planvoll getรถtet hat. Der Angeklagte hat nach Ansicht der Kammer sein, ihm mit dem Rรผcken zugewandtes Opfer in dessen Kfz-Werkstatt mit zwei Schรผssen aus einer Armbrust attackiert und anschlieรend erdrosselt.
Nach dem Urteil hat der Angeklagte bewusst die โArg- und Wehrlosigkeitโ des Opfers fรผr seine Tat ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der โHeimtรผckeโ verwirklicht. Auรerdem hat er die Tat nach Ansicht der Kammer auch aus โniedrigen Beweggrรผndenโ begangen und somit ein weiteres Mordmerkmal erfรผllt. Er habe die Tat begangen, weil er sich von dem Getรถteten gedemรผtigt gefรผhlt habe, nachdem dieser den Verkauf eines Kraftfahrzeugs an den Angeklagten verhindert, und ihm auรerdem, unter den Augen anderer Personen, ein Hausverbot erteilt hatte.
Da die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskrรคftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
