In dem Strafprozess um einen mittlerweile 52-jährigen Mann aus Dirmstein, der im Februar 2021 einen anderen Mann zunächst mit zwei Schüssen aus seiner Armbrust attackiert und anschließend erdrosselt haben soll, ist heute ein Urteil verkündet worden.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal als Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat sie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sein Opfer vorsätzlich und planvoll getötet hat. Der Angeklagte hat nach Ansicht der Kammer sein, ihm mit dem Rücken zugewandtes Opfer in dessen Kfz-Werkstatt mit zwei Schüssen aus einer Armbrust attackiert und anschließend erdrosselt.
Nach dem Urteil hat der Angeklagte bewusst die „Arg- und Wehrlosigkeit“ des Opfers für seine Tat ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ verwirklicht. Außerdem hat er die Tat nach Ansicht der Kammer auch aus „niedrigen Beweggründen“ begangen und somit ein weiteres Mordmerkmal erfüllt. Er habe die Tat begangen, weil er sich von dem Getöteten gedemütigt gefühlt habe, nachdem dieser den Verkauf eines Kraftfahrzeugs an den Angeklagten verhindert, und ihm außerdem, unter den Augen anderer Personen, ein Hausverbot erteilt hatte.
Da die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.