Urteil im Schuhbeck-Prozess gefallen
Alfons Schuhbeck erneut verurteilt – Vier Jahre und drei Monate Haft für den Star-Koch
München – Am Montag, dem 14. Juli 2025, wurde Star-Koch Alfons Schuhbeck im zweiten Strafprozess erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht München I sprach den 76-Jährigen unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrug, Subventionsbetrug und Bankrott schuldig.
Das Urteil: Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe.
Diese neue Haftstrafe wird mit seiner ersten Verurteilung aus dem Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung verrechnet. Damals hatte das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, deren Vollzug aktuell aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt ist.
Muss Schuhbeck zurück ins Gefängnis?
Ob Schuhbeck seine neue Strafe tatsächlich im Gefängnis verbüßen muss, ist noch offen. Der 76-Jährige leidet an unheilbarem Krebs, was für den Zeitpunkt des Haftantritts entscheidend sein könnte. Laut Staatsanwaltschaft München I ist die Vollstreckung der früheren Strafe bis zum 15. September 2025 unterbrochen. Diese Entscheidung sei jedoch jederzeit widerruflich, abhängig von seinem Gesundheitszustand.
Ein Anstaltsarzt kann Schuhbeck untersuchen, oder er legt medizinische Unterlagen seiner behandelnden Ärzte vor. Etwa ein Jahr seiner ersten Strafe hat er bereits verbüßt.
Gericht erkennt Reue – aber keine persönliche Bereicherung
Richter Uwe Habereder betonte, dass Schuhbecks Geständnis von echter Reue getragen war. Die Kammer stellte fest, dass der Angeklagte sich nicht persönlich bereichert habe. Zudem versuchte er nicht, sich dem Verfahren zu entziehen, trotz Alter und Krankheit.
Das Gericht kritisierte jedoch deutlich die Art der Geschäftsführung Schuhbecks. Der Koch habe zu spät die Notbremse gezogen und sich mit seinem Firmenimperium übernommen. Schon 2015 seien viele seiner Firmen faktisch zahlungsunfähig gewesen – Insolvenz meldete er jedoch erst Jahre später an.
Insolvenzverwalter erwartet Rückzahlung in geringer Quote
Laut Insolvenzverwalter Max Liebig können die Gläubiger nur mit einer Rückzahlung im niedrigen zweistelligen Prozentbereich rechnen. Schuhbecks Unternehmen hätten jahrelang ohne ordentliche Buchhaltung gearbeitet. Der einzige wirtschaftlich relevante Wert sei die Marke Alfons Schuhbeck selbst gewesen.
Schuhbeck bittet um Verzeihung
In einer persönlichen Erklärung zeigte sich Schuhbeck sichtlich betroffen. „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten“, sagte er. Er bat alle Menschen, die durch sein Verhalten Schaden erlitten haben, um Verzeihung.
Finanziell am Limit – Rente reicht kaum zum Leben
Schuhbeck erklärte vor Gericht, dass er monatlich nur 1.138,76 Euro Rente erhalte. Seine Miete von 4.800 Euro könne er nicht mehr zahlen. Freunde helfen ihm finanziell, doch das reiche kaum. „Ich muss meine persönlichen Verhältnisse neu ordnen“, sagte der einstige Fernsehkoch.
