Die 1. Große Strafkammer hat den Angeklagten heute wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar 2021 nach einer verbalen Auseinandersetzung zunächst mit einem Alurohr auf seine Nachbarin eingeschlagen und anschließend mit einer zerkleinerten Metallstange gegen ihren Kopf geschlagen und auf sie eingetreten hatte, wodurch die Frau zu Tode kam.
Im Laufe des Verfahrens hatte der Angeklagte die Tat weitestgehend eingeräumt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.