Urteil im „Zechpreller“-Prozess verkündet
Landgericht Landau in der Pfalz: Urteil im „Zechpreller“-Prozess verkündet
Die 3. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat heute das Urteil gegen den in der Presse so genannten „Zechpreller“, einen 37-jährigen Mann, dem vorgeworfen wurde, in einer großen Vielzahl von Fällen – angeklagt waren davon 14 Taten – Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen zu haben, ohne dafür zu zahlen und –aufgrund Realitätsverkennung wegen einer bestehenden paranoid-halluzinatorischen Psychose – in Fällen, in denen versucht wurde, ihm die Waren wieder wegzunehmen, diese mit Gewalt und Drohungen „verteidigt“ und dabei auch andere Personen verletzt zu haben.
Die Kammer hat diese Vorwürfe bestätigt gesehen. Da der Angeklagte wegen seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, war insbesondere darüber zu befinden, ob er wegen der wiederholten und zukünftig weiter zu erwartenden Taten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Dies hat die Kammer bejaht.