Urteil wegen Angriffs auf einen Lehrer aufgehoben
Das Landgericht Ulm hatte einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben.
Der Mann war wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden.
Der Tatvorwurf:
Er soll am 26. Februar 2024 in Ulm-Wiblingen einem Täter geholfen haben, einen Lehrer brutal zu attackieren.
Eine unbekannte Person schlug dem Lehrer mit einem Schlaggegenstand mehrfach auf den Kopf. Das Opfer erlitt mehrere Schädelfrakturen und Hirnblutungen. Nur durch schnelle medizinische Hilfe konnte der Lehrer überleben.
Die Folgen für das Opfer sind schwerwiegend: dauerhaft hundertprozentige Erwerbsunfähigkeit, starke körperliche Einschränkungen und kognitive Defizite. Der Angeklagte hatte den Täter zum Tatort gefahren und dort gewartet. Nach der Tat half er dem Täter bei der Flucht.
Laut Landgericht wusste der Angeklagte, dass es zu Knochenbrüchen durch Gewalteinwirkung kommen sollte. Er billigte das Vorgehen.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil nun auf.
Der Grund:
Rechtsfehler in der Beweiswürdigung. Die Feststellungen des Landgerichts wurden damit vollständig verworfen.
Der Fall wird nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ulm als Schwurgericht neu verhandelt.
