Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat ein Urteil des Landgerichts Stendal bestÃĪtigt.
Sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten wurden verworfen.
Das Urteil datiert vom 27. Februar 2024. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Grund war eine Geiselnahme in Tateinheit mit illegalem Waffenbau und -besitz. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.
Fluchtversuch aus der JVA Burg
Am 12. Dezember 2022 versuchte der TÃĪter aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu entkommen. Dort saà er eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Diese war 2021 durch das Oberlandesgericht Naumburg verhÃĪngt worden â wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren FÃĪllen und weiterer Straftaten.
FÞr den Fluchtversuch nutzte der Mann eine selbstgebaute Schusswaffe. Diese hatte er wÃĪhrend seiner Haft hergestellt â samt Patronen. Er nahm zwei Justizbeamte als Geiseln. Einen davon lieà er spÃĪter frei.
Mit dem zweiten Geisel ging er in Richtung Hauptschleuse. Dort konnte der Justizbeamte fliehen. Der Angeklagte brach den Fluchtversuch daraufhin ab.
Kein Erfolg mit Revisionen
Die Staatsanwaltschaft Stendal kritisierte das Fehlen einer zusÃĪtzlichen Sicherungsverwahrung. Doch der BGH wies diesen Einwand zurÞck. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor ebenfalls die Abweisung der Revision beantragt.
Das Landgericht hatte nachvollziehbar entschieden. Die Sicherung der Allgemeinheit sei bereits durch das Urteil aus Naumburg erfÞllt. Damals wurde neben der lebenslangen Haft auch Sicherungsverwahrung angeordnet.
Die PrÞfung des BGH ergab keine Rechtsfehler. Auch die Revision des Angeklagten, die sich nur auf die AdhÃĪsionsentscheidung bezog, blieb ohne Erfolg. Lediglich eine kleine formale Korrektur wurde vorgenommen.
Urteil ist rechtskrÃĪftig
Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgÞltig rechtskrÃĪftig. Die Justiz sieht damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr als nÃķtig an.
