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Urteil wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig

Missbrauch von Kindern - Gesamtfreiheitsstrafe

Urteil des Landgerichts Potsdam wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. Juni 2024 verworfen, mit dem er unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen sowie in einem weiteren Fall unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte seine im Jahre 2010 geborene leibliche Tochter ab dem Jahr 2018 bis zur Aufdeckung der Taten im Jahre 2023 regelmäßig. Die vom Landgericht abgeurteilten Taten aus den Jahren 2022 und 2023 filmte er jeweils unter Einsatz seines Mobiltelefons.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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