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Urteil wegen Mord mit Heimtücke rechtskräftig

2. April 2021 1 Min. Lesezeit
gericht urteil,

Verurteilung wegen Mordes an Bad Kreuznacher Gastwirt rechtskräftig

 

Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer trat der 28-jährige Angeklagte am 1. September 2019 in Wetzlar von hinten an das Auto eines Gastwirts aus Bad Kreuznach heran und feuerte mit einer Pistole sieben Schüsse ab.

Dadurch wurde der 39-Jährige getötet, der Beifahrer überlebte den Angriff unverletzt.
Motiv des geständigen Angeklagten war Rache für einen tödlichen Familienstreit in der Türkei.

Das Landgericht hat bei der Tat das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen.
Der 2. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

 

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