Urteil im Mordfall Cottbus rechtskräftig bestätigt
Bundesgerichtshof verwirft Revision des Angeklagten
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Mordfall Cottbus endgültig bestätigt und damit die Revision des Angeklagten verworfen. Das Landgericht Cottbus hatte den Mann zuvor wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Karlsruher Richter sahen keine Rechtsfehler, die zu einer Aufhebung oder Änderung des Urteils hätten führen können.
Die Entscheidung bedeutet, dass die strafrechtliche Bewertung der Tat sowie die angeordnete Maßnahme nach § 63 StGB rechtlich Bestand haben. Durch das Urteil wird der Schuldspruch endgültig rechtskräftig – ein weiterer Rechtsweg steht dem Täter nicht mehr offen.
Schwere Tat im häuslichen Umfeld eskaliert auf offener Straße
Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tag der Tat bereitete er in der Küche das Abendessen zu, als die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin neben ihn trat. Ohne Vorwarnung griff er das Mädchen mit einem Messer an und fügte ihr schwere Halsverletzungen zu. Ihrer Mutter gelang es, einzugreifen und dem schwer verletzten Mädchen die Flucht aus der Wohnung zu ermöglichen.
Der Angeklagte verfolgte die Jugendliche jedoch auf die Straße. Dort holte er sie ein und tötete sie mit einem weiteren Messerstich. Die Ermittlungen ergaben, dass seine Steuerungsfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung erheblich vermindert war (§ 21 StGB). Dennoch wertete das Gericht die Tat als Mord, da er heimtückisch handelte und die Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzte.
BGH bestätigt: Keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig prüfte die vom Angeklagten vorgebrachten Rügen umfassend. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Landgericht Cottbus sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Feststellungen fehlerfrei getroffen hatte. Damit bleibt die Entscheidung bestehen und der Fall ist juristisch abgeschlossen.
